09.03.2026 - 1 Verpflichtung eines Ortsratsmitglieds

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Der Vorsitzende verpflichtet das neue Ortsratsmitglied Matthias Kautenburger (SPD) gemäß § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 KSVG durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.