Beschlussvorlage - 2025/0702

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten, in der beigefügten Anlage (Abwägungsvorschlag) aufgelisteten Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Bürgerinnen und Bürger, sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und aus der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und soweit abwägungsbeachtlich entsprechend dem in der Anlage ersichtlichen Abwägungsvorschlag beschlossen.
  2. Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig der Kreisstadt Merzig wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, fand in der Zeit vom 06.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025 statt. Parallel hierzu ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und Auslegung im Rathaus erfolgt.

Zur Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert.

Bürgerinnen und Bürger haben sich nicht geäußert.

Die vorgebrachten Stellungnahmen sind in dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag aufgelistet und bewertet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Seitens des Investors liegt für den Bereich der Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans eine Kostenübernahmeerklärung vor.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen zur Planung sind aus der als Anlage beigefügten Begründung ersichtlich.

 

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Anlagen

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