Beschlussvorlage - 2025/0701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten, in der beigefügten Anlage (Abwägungsvorschlag) aufgelisteten Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und soweit abwägungsbeachtlich entsprechend dem in der Anlage ersichtlichen Abwägungsvorschlag beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wird gebilligt und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,8 ha.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 06.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025 statt. Parallel hierzu fand auch die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und Auslegung im Rathaus statt.

Zur vorgelegten Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert.

Stellungnahmen seitens der Bürgerinnen und Bürger gingen nicht ein.

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen sind in dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag aufgelistet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Seitens des Investors liegt für den Bereich der Aufstellung des Bebauungsplans eine Kostenübernahmeerklärung vor.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen zur Planung sind aus der als Anlage beigefügten Begründung ersichtlich.

 

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Anlagen

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