Beschlussvorlage - 2025/0718

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Forstwirtschaftsplan 2026 wird beschlossen.

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Sachverhalt

Gemäß § 13 Abs. 1 des saarländischen Waldgesetzes sind für den Staats- und Körperschafts-

wald periodische Betriebspläne und jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen. Im beigefügten Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 wird der Teilergebnisplan für das Produkt Wald- und Forstwirtschafts dargestellt.

 

Im Entwurf stehen den Erträgen in Höhe von 1.369.285€ Aufwendungen in Höhe von  1.290.513€ gegenüber.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die im Entwurf des Forstwirtschaftsplanes aufgeführten Einnahmen und Ausgaben fließen in den städtischen Gesamthaushalt ein.

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Anlagen

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