Beschlussvorlage - 2025/0674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorliegende geprüfte Jahresabschluss wird festgestellt.
  2. Der Ausgleich des Fehlbetrages in Höhe von -5.522.989,42 € erfolgt durch Verringerung der Ausgleichsrücklage.
  3. Dem Oberbürgermeister wird Entlastung erteilt.
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Sachverhalt

  •           Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2023 schließt gegenüber dem für 2023 geplanten Jahresfehlbedarf in Höhe von -8.071.391,90 € mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -5.522.989,42 € ab.
  •           Der Ausgleich des Fehlbetrages erfolgt durch Verringerung der Ausgleichsrücklage um -5.522.989,42 €.
  •           Die Finanzrechnung 2023 schließt mit einem Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres in Höhe von 13.062.193,99 € ab.
  •           Die Prüfung des Jahresabschlusses hat mit Ausnahme der nicht fristgerechten Erstellung zu keinen Einwendungen geführt.
  •           Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Ertragslage.
  •           Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
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Anlagen

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