Beschlussvorlage - 2025/0628
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig; Beschlüsse zur Abwägung der Stellungnahmen, Billigung des Entwurfes, Veröffentlichung und Auslegung sowie zur Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Merzig
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Anhörung
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27.10.2025
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.10.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
2. Der Stadtrat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes (Teilbereich A), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht und Gutachten (Verkehrsgutachten, Auswirkungsanalyse).
3. Der Stadtrat beschließt zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.
Sachverhalt
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 10.07.2025 bis 08.08.2025 statt. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen sind in dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag aufgelistet.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und der erfolgten Vorabstimmung mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte zur städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Plangebietes soll der Geltungsbereich für das weitere Verfahren in Teilbereiche gegliedert werden. Für Teilbereich A (ehemaliges bzw. künftiges Kaufland-Areal) liegen demnach bereits konkretere Planungen vor, sodass das Verfahren hierfür weitergeführt werden soll. Die weiteren Teilbereiche sollen zu einem späteren Zeitpunkt verfahrensmäßig fortgeführt werden. Hier bedarf es zunächst noch weiterer Gutachten. Zudem handelt es sich im südlichen Bereich um ein Vorranggebiet für Gewerbe gemäß Landesentwicklungsplan "Umwelt".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Vordere Rieffstraße" beläuft sich insgesamt auf ca. 6,0 ha. Hiervon umfasst Teilbereich A wiederum ca. 3,8 ha (ca. 2,2 ha Restfläche). Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches von Teilbereich A sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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774,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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