Beschlussvorlage - 2025/0546

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Fachbereich Familie und Soziales wird beauftragt, mit der AG Altenhilfe e.V. ein Konzept für das Modellvorhaben zu entwickeln und gemeinsam mit der AG Altenhilfe e.V. einen Antrag zu stellen. Hierfür werden auf einer neu zu schaffenden Buchungsstelle
für die Jahre 2026, 2027 und 2028 jeweils bis zu 15.000 € eingestellt.

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Sachverhalt

Die Landesstrategie „Saar66“ verfolgt die Ziele, Strukturen vor Ort weiter zu entwickeln, die Selbstständigkeit und Gesundheit älterer Menschen zu fördern, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und hinauszuzögern, sowie Ehrenamt und aktive Partizipation zu fördern.

 

Gegenstand der Förderung ist, in jeder Gemeinde des Saarlandes eine halbe Personalstelle für die Implementierung von „Saar66“ zu finanzieren, um generationenfreundliche Strukturen zu fördern, zur Sicherung der Lebensqualität aller Generationen und um innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige und Angehörige zu implementieren.

Entsprechend der unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Kommunen und Gemeinden ist es möglich, individuelle Konzepte umzusetzen.

 

Für die Kreisstadt Merzig sollte es darum gehen, neue Bereiche aufzubauen und zu erproben: verstärktes Engagement in den Ortsteilen, gezielte Ansprache der „jüngeren Alten“ vor und während des Renteneintritts sowie Ausbau gezielter Nachbarschaftshilfe (siehe Anlage).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Beantragung des Modellvorhabens in der Kreisstadt Merzig zu ermöglichen, gemeinsam mit der AG Altenhilfe e.V. den Antrag zu entwickeln und den erforderlichen kommunalen Beitrag von bis zu 15.000 € pro Förderjahr (2026-2028) freizugeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bis Ende 2028 befristet werden pro Antragstellerin oder Antragsteller Personal-, Overhead- und Sachkosten gefördert. Förderfähig sind Ausgaben mit einer maximalen Gesamtsumme von bis zu 60.000 €. Vorrangig werden Mittel des Spitzenverbandes Bund der Pflegekasse (GKV) mit 50% und Landes- und kommunale Mittel mit jeweils 25% zur Förderung eingesetzt.

Hierfür müssen auf einer neu zu schaffenden Buchungsstelle in den Jahren 2026, 2027 und 2028 jeweils pro Förderjahr bis zu 15.000 € eingestellt werden.

Der nach der Modellphase (ab 2029) weiter bestehende Personalbedarf muss während der Modellphase ermittelt werden und anschließend allein durch die Kreisstadt getragen werden.

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Anlagen

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