Informationsvorlage - 2025/0492
Grunddaten
- Betreff:
-
Information "Sanierungsausgleichsbeträge"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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23.06.2025
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Sachverhalt
Das ehemalige Sanierungsgebiet „Stadtmitte Merzig“, welches mit Stadtratsbeschluss vom 05.07.1977 förmlich festgelegt wurde, wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2021 zum 31.12.2021 aufgehoben. Die amtliche Bekanntmachung der Aufhebungssatzung erfolgte am 22.12.2021 auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig sowie zur weiteren Information der Öffentlichkeit ebenfalls am 22.12.2021 in „Neues aus Merzig“. Das Sanierungsgebiet bestand von 1978 bis 2021. In dieser Zeit wurden erhebliche Maßnahmen zur Sanierung und Entwicklung, insbesondere der Fußgängerzone, realisiert. Die meisten Maßnahmen wurden durch Bundes- und Landesmittel gefördert.
Nach Abschluss der im Sanierungsgebiet durchgeführten städtebaulichen Sanierungs-maßnahmen entsteht nach § 154 Baugesetzbuch für alle Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes die sogenannte Ausgleichsbetragspflicht. Der Ausgleichsbetrag entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes. Diese Wertsteigerung wurde gutachterlich ermittelt. Gemäß § 154 Abs. 1+3 BauGB ist zahlungspflichtig, wer zum Zeitpunkt der Aufhebung des Sanierungsgebietes (31.12.2021) Eigentümerin oder Eigentümer des jeweiligen Grundstücks war.
Die Kreisstadt Merzig ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches dazu verpflichtet den Ausgleichsbetrag zu erheben. Vor der Erhebung des Ausgleichsbetrags durch Bescheid erhalten die Grundstückseigentümer im Rahmen der Anhörung ihr grundstücksbezogenes Bewertungsgutachten. Im Anschluss haben diese die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch mit dem Gutachterteam zu führen, welches für Fragen gerne zur Verfügung stehen wird.
Die beauftragten Gutachter werden in der Sitzung die Thematik erläutern und Nachfragen beantworten. Das zonale Gutachten kann bereits vorab unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.merzig.de/sanierung.
