Beschlussvorlage - 2025/0457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zu o. g. Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird, mit dem Hinweis, dass eine dingliche Sicherung der Zuwegung über das Flurstück 568/3 erforderlich ist, hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Stadtteiles Merchingen.

 

Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist, wie auch zu den bereits vorhandenen Gebäuden „Langgarten 8 und 8a“, über das Flurstück 568/3 (Wegeparzelle mit Brückenbauwerk) möglich.

Über diese Zuwegung liegt eine Baulast für die vorhandenen Gebäude vor.

Für das neu geplante Wohngebäude ist ebenfalls eine dingliche Sicherung der Zuwegung über das Flurstück 568/3 erforderlich.

 

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Anlagen

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