Beschlussvorlage - 2025/0454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird hergestellt und dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lidl-Filiale Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig.

 

Das geplante Vorhaben entspricht in folgenden Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

 

  1. Die Errichtung ist außerhalb der festgesetzten Baugrenzen im Bereich des Parkplatzes beabsichtigt.

Da sich auf dem Parkplatz bereits weitere bauliche Anlagen (zulässig errichtete Unterstände für die Einkaufswagen) befinden, wäre die hiermit vergleichbare Packstation an dem beabsichtigten Standort auch nicht weiter störend.

 

  1. Da der Bebauungsplan ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festsetzt und es sich bei einer Packstation um eine „sonstige gewerbliche Nutzung“ handelt, ist aus rein formalen Gründen auch hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

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Anlagen

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