Beschlussvorlage - 2024/0282

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig. Es ist geplant, das Bauvorhaben vollständig außerhalb der überbaubaren Flächen, innerhalb einer festgesetzten Grünfläche, zu errichten.

Der als Grünfläche festgesetzte Bereich dient bereits jetzt als Umfahrung, Feuerwehrzufahrt und Materialaufstellplatz. Es befindet sich hier außerdem auch schon eine deutlich größere Halle als die nun geplante.

Die Erschließung ist gesichert.

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Anlagen

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