Beschlussvorlage - 2024/0258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Befreiung wird nicht hergestellt und dem Bauantrag nicht zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schlimmfeld - Erweiterung“ im Stadtteil Merchingen. Es ist beabsichtigt, die vordere Baugrenze um ca. 6,35m zu überschreiten.

 

Die geplante Stellplatzüberdachung würde sich im Kurveninnenbereich befinden und die Einsicht für Verkehrsteilnehmer massiv stören (siehe als Anlage beigefügtes Foto).

Außerdem ist die Stellplatzüberdachung fast vollständig außerhalb der überbaubaren Fläche geplant. In einem vergleichbaren Fall innerhalb des Plangebietes, bei dem die Garage ebenfalls vollständig außerhalb der überbaubaren Baufläche geplant war, hat die Kreisstadt Merzig, trotz Klage des Antragstellers und mehrjährigem Rechtsstreit, das Einvernehmen nicht hergestellt.

 

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Anlagen

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