Beschlussvorlage - 2024/0251

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu den Befreiungen von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes wird hergestellt und dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitpark“ im Stadtteil Hilbringen.

 

Es ist beabsichtigt, sowohl die Baugrenzen, wie auch die Baulinien an den Außenrändern und in dem Bereich des ursprünglich durch das Areal geplanten Weges zu überschreiten.

Grundsätzlich waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes, im Jahr 1990, Übernachtungsmöglichkeiten in einer Appartementanlage mit Schank- und Speisegaststätte, sowie diversen Freizeitangeboten, vorgesehen. Mittig durch diese Anlage sollte ursprünglich ein Verbindungsweg führen, um unmittelbar hinter der Anlage nach rechts zum Leinpfad an der Saar hin abzuknicken. Dieser Weg wurde jedoch umverlegt und läuft nun östlich des Areals, direkt neben dem Jachthafenbecken, vorbei.

Da die Wegeparzelle mitten durch das Areal somit nicht mehr benötigt wurde, ist dieses Grundstück auch bereits vor mehreren Jahren an den privaten Eigentümer übertragen worden.

 

Einer Bauanfrage zur Errichtung einer Sporthalle für Bouldern und einem zusätzlichen Ninja Parkour am gleichen Standort, bei der ebenfalls die Baugrenze und Baulinien um insgesamt ca. 900 m² in ähnlicher Form überschritten werden sollten, hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2022, bei einer Enthaltung, bereits einstimmig zugestimmt. Dieses Vorhaben ist aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht umgesetzt worden.

 

Mit der nun aktuell geplanten Nutzung würde der Antragsteller wieder das ursprünglich geplante Übernachtungsangebot für Feriengäste schaffen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...