Beschlussvorlage - 2024/0250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu o.g. Bauantrag wird hergestellt.

Die UBA wird zusätzlich um Prüfung gebeten, in der Baugenehmigung 1,5 Stellplätze/Wohneinheit zu fordern.

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Stadtteiles Merzig. Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

(siehe als Anlage beigefügte Fotos der Umgebungsbebauung)

Die Erschließung ist gesichert.

 

Seitens des Antragstellers werden für 5 Wohneinheiten 6 Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen (entspricht 1,2 Stellplätze/WE).

Aufgrund des hohen Ausnutzungsgrades des Grundstücks und der zu erwartenden Anzahl an tatsächlichen Pkws seitens der Bewohner, wird wie bei vergleichbaren anderen Fällen, auch hier der Nachweis von 1,5 Stellplätzen/WE vorgeschlagen. An die Untere Bauaufsicht als zuständige Genehmigungsbehörde soll ein entsprechender Hinweis in der Stellungnahme der Kreisstadt Merzig aufgenommen werden.

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Anlagen

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