Beschlussvorlage - 2024/0094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der vorliegende geprüfte Jahresabschluss wird festgestellt.
2. Der Überschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 5.152.843,66 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
3. Dem Oberbürgermeister wird Entlastung erteilt.

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Sachverhalt

 

  • Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.152.843,66 € gegenüber dem für 2022 geplanten Jahresfehlbedarf in Höhe von –4.179.916,43 € ab.
  • Der Überschuss kann gemäß § 82 Abs. 4 Satz 2 KSVG der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Über die Verwendung ist gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG gesondert zu beschließen.
  • Die Finanzrechnung 2022 schließt mit einem Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres in Höhe von 10.764.196,87 € ab.
  • Die Prüfung des Jahresabschlusses hat mit Ausnahme der nicht fristgerechten Erstellung zu keinen Einwendungen geführt.
  • Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
  • Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
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Anlagen

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