Beschlussvorlage - 2024/0048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und
  2. die Teiländerung des Bebauungsplanes „Innenstadt Merzig Süd“ im Bereich Schankstraße 32 - 42 im Stadtteil Merzig der Kreisstadt Merzig, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplans „Innenstadt Merzig Süd“ im Bereich Schankstraße 32 - 42 im Stadtteil Merzig beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 statt. Parallel hierzu sind die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB erfolgt.

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sind in dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag aufgelistet.

Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur Planung sind nicht eingegangen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da die Vorhabenträgerin sich bereit erklärt hat, die Kosten für das Verfahren zu tragen, entstehen hier keine weiteren Kosten für die Kreisstadt Merzig.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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