26.09.2024 - 9 Teiländerung des Bebauungsplans „Innenstadt Mer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende erläutert kurz die Kernpunkte der Vorlage.
 

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Beschluss:

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und
  2. die Teiländerung des Bebauungsplanes „Innenstadt Merzig Süd“ im Bereich Schankstraße 32 - 42 im Stadtteil Merzig der Kreisstadt Merzig, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

38

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage