Informationsvorlage - 2024/0049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 KSVG werden die Mitglieder der Ortsräte vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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