26.08.2024 - 1 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder

Beschluss:
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Bürgermeister Bies verpflichtet die anwesenden Ortsratsmitglieder gemäß § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 KSVG durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.