19.07.2022 - 5 Untersuchungsgebiet „Innenstadt Merzig“ in der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu Punkt 4: Ergebnisse sollten ausgelegt werden, Wunsch Hannah Spanier diese Ergebnisse Online zu stellen, wenn nicht schon angedacht.

 

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Beschluss:

Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das

Untersuchungsgebiet/ ISEK-Gebiet „Innenstadt Merzig“ in der Kernstadt Merzig beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsbereichs mit einer Größe von ca. 138 Hektar entspricht dem ISEK-Gebiet und umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan (Quelle: Kreisstadt Merzig; Geobasisdaten, @ LVGL MZG 007/04) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage