11.07.2022 - 3 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Erneut kamen Fragen auf, ob dem bereits festgelegten Sanierungsgebiet zusätzliche Bereiche beigefügt werden können.

Herr Cappel von der Stadtverwaltung verneint dies. 

Der Ortsrat stimmt dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung einstimmig zu.

 

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Beschluss:

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, wird beschlossen. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB werden gebilligt.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/ Ortsdurchfahrt Schwemlingen“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Schwemlingen, wird gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan beschlossen (§ 142 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage