21.07.2022 - 13 1. Teiländerung und Erweiterung Bebauungsplan „...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Weiten (Bündnis 90/ Die Grünen) merkt an, es gebe eine Irritation bei einer Begrifflichkeit. Die Buchstaben A und B seien seiner Meinung nach einmal im Antrag vertauscht.

Ressortleiter Bies erläutert, die Planzeichnung werde immer mit Teil A bezeichnet im Bebauungsplan und Teil B sei immer die technische Erläuterung. In der Vorlage stehe A für den Verbrauchermarkt und B für die schmale Fläche.

Der Vorsitzende sagt zu, dies zu prüfen und dann zu informieren.

Stadtratsmitglied Weiten (Bündnis 90/ Die Grünen) bittet um eine Erklärung der Situation vor Ort bezüglich der Umbaumaßnahmen.

Ressortleiter Bies erklärt, die ursprüngliche Absicht sei gewesen, sowohl den Verbrauchermarkt zu erweitern, als auch vorne eine Änderung der Nutzung im vorderen Bereich zur Provinzialstraße zu erschließen. Für die Erweiterung des Verbrauchermarktes hätte eine Dreiecksfläche umgewandelt werden müssen in Parkplätze. Da die Erweiterung des Marktes jedoch gescheitert sei – der Antragsteller habe den Antrag zurückgezogen – sei die Umwandlung dieses Stückes in Parkplätze nicht mehr notwendig gewesen. Die Fläche sei inzwischen weiter veräußert worden an den jetzigen Eigentümer des Regler-Geländes. Eine Erweiterung des Marktes an der Stelle sei nun auch nicht mehr möglich. Man sei zu Beginn des Verfahrens vor Ort gewesen und habe mit dem Marktleiter eine Kompromisslösung gefunden. Diese habe jedoch beim Projektentwickler/Eigentümer keine Zustimmung gefunden. Aus dem B-Plan scheide dieser Bereich somit aus. Was aber enthalten bleibe, sei die Nutzungsänderung der Fläche zwischen Bahntrasse und Provinzialstraße. Diese sei ursprünglich als Bistrofläche vorgesehen gewesen. Dies sei nicht zu realisieren. Daher wandle man die Fläche in den Charakter um, den die angrenzenden Flächen rundherum hätten, nämlich Mischfläche.

 

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Beschluss:
 

Der Beschluss wird unter Vorbehalt einer erneuten sachlichen Prüfung wie folgt gefasst:

  1. Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies Teilbereich A“ zu beenden. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für diesen Teilbereich wird hiermit aufgehoben. Der bestehende Bebauungsplan hat hier weiterhin Gültigkeit.
  2. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für den verbleibenden Teilbereich B gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung wird beschlossen.
  3. Gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies Teilbereich B, zwischen Bahntrasse und Provinzialstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

1

1

 

Ratsmitglied Biermann (CDU) war während der Abstimmung nicht im Raum.

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Anlagen zur Vorlage