21.07.2022 - 10 Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans „In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Die Grünen) lobt das Projekt, die Architektur und den Platz, der eine Aufwertung erfahre, als sehr gelungen. Man werde dem zustimmen.

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) schließt sich den Worten seines Vorredners an. Das Projekt begrüße man, es sei architektonisch sehr schön. Man habe jetzt die Chance, die Verkehrsführung zur Einmündung Neustraße/Trierer Straße zu ändern. Es sei aktuell schwierig, auch mit dem Kinderwagen die Straße zu queren. Vielleicht könne man im Zusammenhang mit dem Abriss des einen Hauses mit dem Eigentümer in Kontakt treten, damit man die Straße dementsprechend umändern könne, dass Fußgänger diesen Bereich passieren könnten. Man solle bedenken, dass dort auch viele Schüler unterwegs seien.

Der Vorsitzende bestätigt, man sein in Gesprächen und habe intensiv bezüglich der Architektur mit dem Vorhabenträger gesprochen. Das sein ein Thema. Es sei auch der Verwaltung wichtig, dass insbesondere auch der Bereich Neustraße breiter werde und nicht nach vorne hin schmaler werde, wie es vorher gewesen sei. Sollte der Beschluss gefasst werden, nehme man dieses Thema bzw. die Anregung mit in die weiteren Gespräche.

 

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Beschluss:

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans „Innenstadt Merzig Nord“ in Verbindung mit der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Generationenwohnpark Trierer Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB beschlossen.
  2. Der Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes „Innenstadt Merzig Nord“ und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Generationenwohnpark Trierer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung wird gebilligt und
  3. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  4. Parallel sollen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Benachrichtigung der Nachbargemeinden gem. §2 Abs. 2 BauGB zur Auslegung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

26

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage