21.07.2022 - 5 Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteherinnen un...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Vorsitzende informiert darüber, dass man aufgrund von Anfragen aus dem Rat nochmals hat überprüfen lassen, dass die stellvertretenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bei diesem Punkt abstimmen dürfen.

Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) erklärt, Land und Stadtverwaltung sähen eine Stärkung des Ehrenamtes vor. Die letzte Anpassung sei 2009 gewesen. Seitdem habe sich vieles geändert. Die finanziellen Mittel kompensierten dies größtenteils nicht. Man bewundere den Aufwand und die Zeit, die die Ehrenbeamten, die Ortsvorsteher, dort einbrächten. Es sei immer schwieriger, Menschen zu finden, die in diesem Bereich politische Verantwortung übernehmen wollten. Gerade auf Ortsebene stehe man im Fokus. Daher sei man froh, noch Menschen zu finden, die sich diesem Amt stellten. Das Ehrenamt sei in der der Demokratie wichtig, und in dieses Selbstverständnis, in diese demokratischen Strukturen sei dies sinnvoll investiertes Geld. Während es bei den Beigeordneten um eine Pauschalisierung statt einer termingebundenen Entschädigung ging, ginge es in diesem Punkt um eine Erhöhung. Herr Auweiler führt aus, dass die CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage einstimmig ablehne und somit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung nicht zustimme.

Fraktionsvorsitzende Holzner (SPD) dankt den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern für ihre Arbeit. Eine Aufwandsentschädigung sei daher angemessen. Die SPD-Fraktion werde sich bei der heutigen Entscheidung enthalten, da man sowohl den Aufwand sehe, aber auch die angespannte Haushaltslage kenne.

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht das vorher Gesagte, es sei klar, dass ein Ortsvorsteheramt, das engagiert ausgeübt werde, viel Zeit und Engagement erfordere. Rede man über die Pauschale, gehe man mit der Gießkanne über das Stadtgebiet. In einer früheren Sitzung habe er bereits einmal angeregt, dass man auch für besondere Tätigkeiten Boni zahlen könnte. Sei dann ein Ortsvorsteher besonders engagiert, könne man zeigen, dass man Leistung anerkenne. Dies sei abgelehnt worden. Beim Verwaltungsvorschlag bedeute der Nachweis des Aufwandes lediglich der Nachweis über die Einwohnerzahl des Dorfes. Man habe sehr engagierte Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, er wolle auch niemandem etwas unterstellen, aber manche stächen dennoch heraus. Er würde befürworten, auch als Signal für das Ehrenamt, dass es eine Möglichkeit für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gebe, besondere Leistungen zu honorieren – auch wenn es nur eine Anerkennung sei, es müsse nicht immer Geld sein. Er rege daher eine interne Diskussion zu diesem Thema an, welche Möglichkeiten sich hier finden lassen könnten. Es gebe Unterschiede und der Aufwand dürfe nicht allein das sein, dass die Anwohnerzahl nachgewiesen werde. 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) schließt sich seinem Vorredner an. Er stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, dass die Verwaltung ein Konzept erstellen solle, in dem das System der Vergütung der Ortsvorsteher komplett überarbeitet wird. Damit man ein gewisses Anreizsystem hinbekomme.

Der Vorsitzende sagt zu, dass dies intern besprochen werde. Es sei aber sicher schwierig, dies rechtlich umzusetzen, da dies am Ende eine Wertung wäre. Es könnte eventuell dann so ausgelegt werden, dass jemand abgestraft werde, obwohl er eine gute Arbeit leiste. Er halte dies für schwierig und rechtlich für bedenklich. Man werde sich das anschauen.

Fraktionsvorsitzende Holzner (SPD) wirft ein, dass es nicht nur einen, sondern viele Ortsvorsteher gebe, die eine gute Arbeit leisteten und viele Bonuspunkte verdient hätten. Sie akzeptiere, wenn man keine Erhöhung wolle, aber der Vorschlag bezüglich der Boni sei nicht zweckmäßig.

Der Vorsitzende stimmt dem zu und ergänzt, man bekomme viele der Aktivitäten auch nicht direkt mit oder sehe diese nicht. Deshalb mache niemand eine schlechtere Arbeit.

Stadtratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Begriff der Aufwandsentschädigung in Frage. Es habe auch Anfragen gegeben, was die Ortsvorsteher über die Pauschale hinaus erhielten für z.B. Telefon- oder Bürokosten. Die Aufwandsentschädigung betreffe für ihn ein Ehrenamt, für das Kosten entstünden, wie z.B. Bürobedarf, Porto, Papier, Kopien usw. Somit seien die finanziellen Ausgaben der Ortsvorsteher ausgeglichen. Die Aufwandsentschädigung sei jedoch wie folgt definiert, wie die Verwaltung mitgeteilt habe: „Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher und deren Stellvertretern erfolgt über die Lohnabrechnung der Stadtverwaltung. Im Falle der Auszahlung an die stellvertretenden Ortsvorsteher erhalten sie eine Entgeltabrechnung.“ Die Begriffsbezeichnung sei irreführend, auch wenn man sich mit einem anderen Ehrenamt in einem anderen Bereich vergleiche. Für ihn stelle es sich so dar, dass der Ortsvorsteher für eine Arbeit einen Lohn erhalte. Den Vorschlag von Herrn Auweiler greife man gerne auf, um in der aktuellen Situation ein Zeichen zu setzen. Zum Beitrag von Herrn Borger sei zu sagen, es heißt nicht zwangsläufig, dass die Ortsvorsteher, die eine Leistung erbringen, direkt honoriert würden. Es sei in der Regel aber erkennbar, dass diejenigen Ortsvorsteher, die sich am meisten einsetzten, auch am meisten erreichten für ihr Dorf. Bei einem Ehrenamt sei der Lohn der Mühe, diese Erfolge zu sehen.

Der Vorsitzende erwidert, der Begriff sei so niedergeschrieben und nicht von der Verwaltung festgelegt worden.

Ressortleiterin Leinen erklärt, die stellvertretenden Ortsvorsteher erhielten eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung. Man bediene sich des verwaltungsinternen Lohnprogramms, da man die Zeiten der Stellvertreter nach den geleisteten Zeiten abrechne. Es sei ein Instrument, um die Aufwandsentschädigung ordentlich abzurechnen. Das Programm sehe den Begriff Aufwandsentschädigung nicht vor, sondern Entgelt. Daher gebe es eine Entgeltabrechnung. Es sei jedoch eine Abrechnung der Aufwandsentschädigung.

Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) bezieht sich auf das angesprochene Bonussystem und erinnert daran, dass die CDU-Stadtratsfraktion ein solches für die Arbeit der Ortsvorsteher, jedoch in abgeänderter Form, bereits eingeführt habe. Dies beinhalte, dass man die gute Arbeit, die in den Ortschaften geleistet werde von allen engagierten Bürgern, auch honoriere. Dies sei das Programm der 50.000 Euro. Er könne sich nicht vorstellen, dass das heute vorgeschlagene Bonussystem gesetzeskonform sei. Zudem würde es dazu führen, dass man abwägen müsse, wer die beste Ortsvorsteherin oder der beste Ortsvorsteher sei. Zudem frage er nach den Kriterien, nach dem Maßstab, den man ansetzen solle. Dies würde das Ehrenamt sicher auch nicht stärken. Daher werde man diesen Vorschlag nicht unterstützen.

Fraktionsvorsitzender Morbe (FWM/FDP) wendet bezüglich der Aufwandsentschädigung ein, dass man entschädigt werde für eine geleistete Arbeit. Bei der Entschädigung an die Beigeordneten sei es so, dass diese monatlich eine bestimmte Summe erhielten, ob in dieser Zeit ein Termin sei oder nicht. Genauso sei es bei den Ortsvorstehern. Das sei in seinen Augen keine Aufwandsentschädigung, sondern ein Lohn.

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt richtig, dass er in seinem Beitrag nicht nur materiellen Lohn gemeint hätte, es gebe auch einen immateriellen Lohn. So sei es auch eine Anerkennung, wenn man bei einem Wettbewerb ein Darlehen gewinne. Er bitte darum, losgelöst von Geld, darüber nachzudenken, wie man seitens der Stadt die Orte unterstützen könne.

Stadtratsmitglied Schuh (FWM/ FDP) begrüßt das beabsichtigte Abstimmungsverhalten von CDU und SPD. Das Abrechnungssystem an sich halte er für gut und richtig.

 

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Beschluss:

Die Verwaltungsvorlage wird abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

15

7

 

Die Ratsmitglieder Ehm, Ripplinger, Boos, Schmitt, Weber und Manfred Klein (alle CDU) haben wegen Befangenheit nicht mitgestimmt.

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Anlagen zur Vorlage