21.07.2022 - 4 Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende erläutert, dieser Punkt sei in der letzten Sitzung bereits behandelt worden. Die Abstimmung müsse jedoch wiederholt werden. 

Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) erklärt, die CDU-Fraktion stimme der Einführung der Pauschale zu. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung sei gesetzlich festgelegt im KSVG. Über die Höhe entscheide der Stadtrat. Man sehe in der Arbeit der Beigeordneten auch einen Beitrag dazu, dass die Verwaltung entlastet werde. Er habe mit Dr. Kost gesprochen, der neulich 6 Stunden als Beigeordneter bei der Abschlussfeier des PWG gebunden gewesen sei, mit Vor- und Nachbereitung. Im Vergleich zur Situation ohne ehrenamtliche Beigeordnete halte die CDU-Fraktion den von der Landesregierung gefassten Schritt und die Vorlage der Verwaltung für richtig. Bezüglich der Höhe der Entschädigung, die von der Verwaltung vorgeschlagen worden sei, dürfe man nicht vergessen, dass Merzig als Kreisstadt, als Mittelzentrum unterschiedliche Aufgaben habe. Es sei ein anderes Aufgabenfeld, als es das vielleicht in Nachbarkommunen sei. Seine Fraktion danke den ehemaligen und aktuellen Beigeordneten für ihren Einsatz und stimme der Vorlage zu.

Fraktionsvorsitzende Holzner (SPD) signalisiert ebenfalls für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Vorlage. Man sehe das als das richtige Zeichen für die Beigeordneten, deren Arbeit man sehr schätze.

Stadtratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum über diesen Punkt ein zweites Mal abgestimmt werde. Denn das Votum, auch das ablehnende seiner Fraktion, sei bereits in der letzten Sitzung gefasst worden. Es sei der falsche Zeitpunkt, vor allem, wenn man sich die Inhalte unter TOP 6 betrachte. Zudem sei die Aufwandsentschädigung die Entschädigung eines Aufwands, sachlicher Dinge oder zeitlichen Aufwands. Betrachte man letzteres und setzte den Mindestlohn an, müsste die Summe noch weitaus größer sein. Daher könne das Amt nur eine Herzenssache sein.

Der Vorsitzende erläutert, dass sich in der letzten Sitzung Mitglieder zu diesem TOP zu Wort gemeldet hätten, die dazu nicht berechtigt waren. Daher sei der damals gefasste Beschluss aufgehoben worden und müsse somit heute nochmals gefasst werden.

Fraktionsvorsitzender Morbe (FWM/FDP) führt aus, dass im Vergleich zu den stärksten Jahren in den Aufstellungen der Vertretungen durch die Beigeordneten in den Jahren 2017-2022 der erste ehrenamtliche Beigeordnete nun 86 %  mehr erhalte, der zweite Beigeordnete nun 132 % mehr und der dritte Beigeordnete nun 540 %. Dieser Erhöhung könne man nicht zustimmen, vor allem, da man heute noch in einem TOP über Kürzungen im Haushalt abstimmen solle.

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) betont, die Begründung, dass man mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung das Ehrenamt stärken wolle, sei absurd. Laut Sitzungsvorlage sei aufgrund der erhöhten Anforderungen an das Amt des Beigeordneten die Entschädigung anzupassen. Es sei ein Ehrenamt und kein Facharbeiterberuf. Bei gestiegenen Anforderungen müsse man auch nach gestiegener Qualifikation fragen. Zudem mache es ihn traurig und wütend, wenn im Gewand einer Abrechnungsänderung eine massive Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten durch die Hintertür erreicht werden solle. Zurzeit erhalte ein Beigeordneter 25 Euro pro Termin. Ehrenamt? Schaue man sich die Anzahl der Termine aus den Jahren 2017-2022 an, so würden auf der Grundlage der neuen Regelung zur Aufwandsentschädigung die Vergütungen pro Termin im Minimum vervierfacht. Der dritte Beigeordnete habe von 2017 bis 2022 max. neun Termine pro Jahr gehabt. Somit werde er nach der neuen Aufwandsentschädigung mindestens 160 Euro pro Termin bzw. maximal 1540 Euro pro Termin erhalten. Beim zweiten Beigeordneten seien es mindestens 57,93 Euro, maximal 560 Euro pro Termin. Als Beispieltermine für den zweiten Beigeordneten nennt Herr Hackenberger eine Kappensitzung, den Jahresauftakt der CEB und einen Pressetermin Ehrenamt mit Herrn Minister Jost. Der erste Beigeordnete erhalte nach der neuen Verordnung eine Aufwandsentschädigung zwischen 46,50 Euro und 155 Euro pro Termin. Er plädiere daher dafür, die Erhöhung der Aufwandsentschädigung nicht zu beschließen. Er fordere zudem mehr Respekt vor dem Steuerzahler und den wirklichen Ehrenamtlern.

Der Vorsitzende erwidert, es werde nichts durch die Hintertür gemacht, sondern transparent darüber gesprochen. Man setze eine Verordnung des Landes um, die zum April 2022 gültig wurde.

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Die Grünen) führt an, dass er mit der Bezeichnung des ehrenamtlichen Beigeordneten ein Problem habe. Er sehe ein Ehrenamt, auch ein politisches Ehrenamt, als ein Ehrenamt und als Teil der Gesellschaft. Im Folgenden verliest Herr Borger eine Definition des Begriffs Ehrenamt: „Eine Vergütung erhält man für eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht. Denn die Tatsache, dass man ohne Entgelt arbeitet, ist gerade ein Kennzeichen eines Ehrenamtes.“ Er sei schon sehr lange in verschiedenen Vereinen ehrenamtlich tätig. Da gebe es so etwas nicht. Es würde Aufwand erstattet, wie beispielsweise Fahrt- oder Übernachtungskosten. Mitglieder der Vereine oder z.B. der Feuerwehr opferten ihre Freizeit für Stunden und bekämen nichts dafür. Weil sie es als Ehrenamt sähen. Daher passe für ihn der Begriff „ehrenamtlicher“ Beigeordneter nicht. Die Erhöhung sei ein vollkommen falsches Zeichen. Seine Fraktion hätte auch immer wieder Vorstöße gemacht, z.B. die Sitzungsgelder zu kürzen. Dies sei alles gescheitert.

Der Vorsitzende räumt ein, dass man die Bedeutung der Begrifflichkeit so sehen könne. Jedoch habe dies nicht die Stadt festgelegt. Der Begriff sei so im KSVG niedergeschrieben.

Stadtratsmitglied Spanier (DIE LINKE) hebt hervor, dass man hier zwei Dinge nicht vermischen sollte. Sie wolle nicht, dass sich die Beigeordneten oder Ortsvorsteher persönlich angegriffen fühlten. Die Ablehnung des Vorschlages solle ihrerseits keine Kritik an den Personen oder der Arbeit der Personen sein. Sie sehe es aber in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage als falsches Signal an, diese Gelder zu erhöhen. In der Liste der Einsparungen könne man mit dem so gesparten Geld doch manches realisieren zum Nutzen der Bevölkerung. Man könne die Erhöhung nicht verantworten.

Stadtratsmitglied Hermann Schuh (FWM/FDP) stimmt den Vorrednern zu. Es ständen Vorschläge zur Abstimmung, die falsch seien und zum falschen Zeitpunkt kämen. Die Haushaltslage der Stadt sei bekannt. Es sei fatal, wenn man Punkte verschieben müsse, die notwendig seien und dann solche Ausgaben realisiere. Sicher wolle niemand hier die Notwendigkeit von Beigeordneten oder Ortsvorstehern infrage stellen. Deren Arbeit müsse honoriert werden, jedoch nicht in der Höhe, wie sie vorgeschlagen werde. In der gesetzlichen Änderung sei die Höhe der Aufwandsentschädigung nicht festgelegt.

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/ Die Grünen) fasst zusammen, es gehe nicht um die Entschädigung an sich, sondern um die Höhe. Er schätze das als persönliche Entscheidung jedes Einzelnen ein, daher beantrage er im Namen der Grünen-Fraktion eine geheime Abstimmung.

Stadtratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum man die Vergütung erhöhen müsse. Bisher habe es schon eine Entschädigung gegeben. Der Stadtrat könne über die Höhe entscheiden. Man habe Sparmöglichkeiten gesucht und auf der anderen Seite erhöhe man Kosten. Das passe nicht.

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) bekräftigt dies, man beziehe sich aber in der Verwaltungsvorlage auf die Höchstsätze. Die Landesregierung habe die Verordnung erlassen.

Die Fraktion Freie Wähler Merzig/FDP beantragt, die Beträge zur monatlichen Aufwandsentschädigung wie folgt zu ändern: 1. Beigeordneter 100,- Euro, 2. Beigeordneter 80,- Euro und 3. Beigeordneter 60,- Euro im Monat.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf geheime Abstimmung seitens Herrn Borger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Dies wird mit 9 Ja- und 19 Nein-Stimmen abgelehnt, so dass die in § 45 Abs. 4 KSVG geforderte Mehrheit nicht erreicht ist.

Der Antrag der Fraktion FWM/FDP wird mit 3 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen abgelehnt.

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Beschluss:

Entsprechend der geänderten Verordnung (AEVO) erhalten die ehrenamtlichen Beigeordneten der Kreisstadt Merzig mit Wirkung zum 1. April 2022 eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese wird wie folgt festgesetzt: der erste ehrenamtliche Beigeordnete erhält einen monatlichen Grundbetrag von 155 €, der zweite ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 140 € und die dritte ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 120 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

9

1

 

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Anlagen zur Vorlage