21.07.2022 - 14 Aufstellung des Bebauungsplanes "Neben dem Sche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Stadtratsmitglied Ehm (CDU), zugleich Ortsvorsteher des Stadtteils Weiler, bekräftigt, dass man in Weiler froh sei, dass es weiterhin junge Familien gebe, die dort bauen wollten. Daher werde die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen.  

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Die Grünen) betont, die Grünen-Fraktion habe einen anderen Beschlussvorschlag der Verwaltung erwartet. Im Gutachten sei zu sehen, mit welchen Problemen, sowohl hydrologischer Art, als auch mit welchem Potential, was das Thema Entwicklung von Auenlandschaften, Biotopen-Artenschutzprogramme – im Saarland ausgewiesen - anbelange, man es zu tun habe. Wenn man dies in der heutigen Zeit berücksichtige, in denen jeder von Kaltluftschneisen spreche und dies auch bei dem genannten Gelände aufgeführt sei. Er gebe dem Vorredner Recht, aber gibt zu bedenken, ob man sich deshalb in den Sumpf setzen müsse. Das Büro habe Fakten aufgeführt, warum man eine solche Fläche nicht entwickeln dürfe. Deshalb werde die Grünen-Fraktion den Vorschlag ablehnen. Würde sich aber für Weiler wünschen, dass es an einem passenden Standort andere Möglichkeiten gäbe. Die Verwaltung dürfte das Bauen auf einen Sumpf nicht zulassen.

Ressortleiter Bies erwidert, das Gelände sei sehr langgezogen. Nur der vordere Teil sei als bebaubare Fläche vorgesehen. Dort bestünden die genannten Probleme nicht. Deshalb durchlaufe man auch das Verfahren. Wenn dort Bedenken gegen die Bebauung bestünden, dann würde das in dem Zusammenhang untersucht. Man habe hier eine klassische Maßnahme zur Umsetzung des 6-Säulen-Modells der Stadtteile. Man schließe innerörtliche Lücken. Durch die Länge des Grundstückes sei ein B-Plan notwendig. Man spreche von einem Außenbereich im Innenbereich.

Stadtratsmitglied Temmes (Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt die Aussagen seines Vorredners. Die Baustelle sei genau im Sumpf. Studiere man die neuesten Hochwasserbereiche, so sehe man, dass die Baustelle hierin liege. Die Baustelle liege sehr schlecht, wenn der Scheibelsbach überlaufe. Zudem sei das ganze Gebiet nur Sumpfgelände. Es gebe sicher Stellen, an denen man dies besser verwirklichen könne. Dem könne man so nicht zustimmen.

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Stadtrat beschlossen habe, Talauen zu entwickeln, und zwar nicht als Bauland.

 

Reduzieren

Beschluss:

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neben dem Scheibelsbach“ im Stadtteil Weiler der Kreisstadt Merzig im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Begründung werden gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Benachrichtigung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Auslegung.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

5

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage