21.07.2022 - 16.2 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, wird beschlossen. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB werden gebilligt.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/ Ortsdurchfahrt Büdingen“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Büdingen, wird gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan beschlossen (§ 142 BauGB).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage