21.07.2022 - 12 Bebauungsplan "Gröbelknöpfchen" im Stadtteil Br...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Die Grünen) spricht das Thema Smallhäuser an. Nach Berichten aus dem Ahrtal seien dort vermehrt Tiny-Häuser aufgestellt worden. Immer mehr Menschen wollten auch in einem solchen bleiben. Daher begrüße die Grünen-Fraktion, dass es nun in Brotdorf ein attraktives Wohngebiet auch mit drei solchen Häusern als Versuch geben solle. Wenn man zu den Smallhäuser auch Tiny-Häuser hätte, hätte man alle Möglichkeiten vertreten.

Der Vorsitzende bestätigt, es sei gut, mit Smallhäusern anzufangen. Diese seien bisher in keinem Wohngebiet im Stadtgebiet enthalten. Die Nachfrage werde sicher da sein, es sei eine Wohnform der Zukunft.

Ressortleiter Bies ergänzt, er sei zum Thema Tiny-Häuser im Gespräch. Diese seien schwer zu realisieren. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die Organisation des Siedlungskonzepts seien nicht vergleichbar mit klassischen Wohnhäusern. Man sei mit Leuten im Gespräch – seitens der Stadt könne man es selbst nicht machen.

Stadtratsmitglied Temmes (Bündnis 90/Die Grünen) wiederholt seine Anmerkung aus der Hauptausschusssitzung. Ihn störe der Begriff Traufhöhe von max. 6,50 m. Die Traufhöhe sei die tiefste Kante des Daches. Das sei die Kandelhöhe. Lasse man an dieser Stelle den Begriff so stehen mit 6,50 m, und jemand mache den Kandel 3 m oder 3,50 m tiefer, dann könne er das Haus 3,50 m höher bauen. Deshalb habe er der Verwaltung Vorschläge mit Erläuterungen vorbereitet, und hätte dazu gerne bei Gelegenheit eine Antwort. Er habe den Wunsch, dass man den Verwaltungsvorschlag etwas abändere.

Ressortleiter Bies führt aus, Herr Temmes habe auf diese Einlassung bereits eine Antwort bekommen, die per Post unterwegs sei. Die von der Verwaltung genutzten Begriffe seien Standard.

 

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Beschluss:

  1. Gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gröbelknöpfchen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.
  2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  3. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung wird gebilligt und für das Verfahren freigegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage