21.07.2022 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „LIDL-Filiale R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Temmes (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, die Verkaufsfläche und das Geschäft würden vergrößert, die Stellplätze blieben vermutlich gleich. Er vermute, dass diese nicht ausreichten. Daher wolle er gerne wissen, wie viele Stellplätze vorgesehen seien und wie diese im Verhältnis zur Verkaufsfläche stünden.

Ressortleiter Bies erklärt, die genaue Anzahl an Stellplätzen könne er spontan nicht nennen. Grundsätzlich werde die Verkaufsfläche vergrößert, das Sortiment werde nach aktuellem Wissenstand nicht erhöht. Die Gänge würden breiter, die Regale würden niedriger werden. Bisher seien es genügend Stellplätze gewesen. Gegenüber dem jetzigen Bestand habe man geändert, dass man abweichend von der Landesbauordnung deutlich mehr hochstämmige Bäume gefordert habe für die Stellplätze mit entsprechender Vorgabe für den Wurzelschutz. Darüber hinaus habe man keine Vorgaben gemacht.

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) äußert eine Verständnisfrage. Die Verkaufsfläche vergrößere sich um 50%. Bis jetzt sei er davon ausgegangen, dass die Anzahl der Stellplätze abhängig sei von der Verkaufsfläche. Ob dem nicht mehr so sei?

Ressortleiter Bies antwortet, man sei im Bebauungsplanverfahren. Darin würden die Rahmenbedingungen festgelegt. Es gebe im Saarland keine Stellplatzordnung, die Gültigkeit habe. Würde es nicht im B-Plan geregelt, sondern über §34, würde es angelehnt an eine alte Stellplatzordnung aus den 80er-Jahren individuell gemacht. Hier sei man im B-Plan-Verfahren, daher habe dies keine Gültigkeit.

 

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Beschluss:

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und so beschlossen.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Filiale Rieffstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B)“ im Stadtteil Merzig wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
  3. Die Begründung mit der einzelhandelsgutachterlichen Auswirkungsanalyse wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

4

1

 

Ratsmitglied Manfred Klein (CDU) war während der Abstimmung nicht im Raum.

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Anlagen zur Vorlage