23.05.2022 - 2 Tonnagebegrenzung obere Wendelinusstraße

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Herr Görgen erläutert zuerst den Sachverhalt. Es geht hierbei um die Straße Ortsausgang Fitten Richtung Waldwisse. Hier wurde festgestellt, dass vermehrt Schwerlastverkehr stattfindet. Der Unterbau der Straße und die Breite sind dafür nicht ausgelegt. Durch den Schwerlastverkehr ist der Randstreifen schon abgesackt und kann nicht mehr befahren werden. Hier besteht erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Gegenverkehr.

Bei einer Ortsbereisung (vor einigen Monaten) kamen diesbezüglich Vorschläge von der Stadt. Unter anderem wurde vorgeschlagen, diese Straße komplett zu sperren. Weil die Gefährdung – insbesondere auf der Steilstrecke und im schmalen Straßenbereich von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ausgeht, hatte OV Görgen schon bei diesem Termin vorgeschlagen, die vorhandene Beschilderung (3,5 t / Landwirtschaft frei) zu ändern. Die Straße sollte seiner Meinung nach auch für die oft mehr als 15 t schweren landwirtschaftlichen Gespanne gesperrt werden.

Die Stadtverwaltung wollte dies prüfen. Bisher gab es aber keine Rückmeldung.

Herr Neusius hat sich vor der Sitzung persönlich ein Bild von der Situation gemacht. Er bestätigt, dass es ab der letzten Bebauung (rechts der Straße) immer schmaler wird und der Weg in einem schlechten Zustand ist. Dazu kommen auch noch parkende Fahrzeuge an der Seite, was die Straßen noch mehr verengt. Das Ganze ist mehr Feldweg statt Straße.

Folgendes könnte man seiner Meinung nach hier tun:

  1. Durchfahrt ganz verbieten, aber Landwirtschaftlicher Verkehr Frei
  2. Befahrbar nur in eine Richtung / Einbahnregelung

Der Landwirtschaftliche Verkehr darf und könne nicht komplett ausgeschlossen werden, er selbst hält aber eine Maßnahme für erforderlich.

Eine komplette Schließung der Straße für den Individualverkehr kommt für den Ortsrat und die Fitter Bevölkerung nicht in Frage.

Herr Görgen teilt mit, dass immer wieder Lieferverkehr von und zur Bioerdgasanlage über die sehr steile und enge obere Wendelinusstraße erfolgt. Er könne sich daran erinnern, dass beim Bau der Anlage eine vertragliche Regelung für Lieferung und Abfuhr von Silage und Substraten zur Biogasanlage Bestandteil der Genehmigung war. Hierin soll festgehalten sein, dass die Ortslage Fitten nicht genutzt werden darf.

Eine Rückfrage zu dieser vertraglichen Regelung bei der Stadtverwaltung wurde bisher nicht beantwortet.

Herr Streit meint man sollte mit dem Betreiber reden, damit die Fremdbauern nochmal angehalten werden, nicht durch Fitten zu fahren.

Auch Herr Knorst meint, dass man ja die Fahrer alle kennt und diese sensibilisiert, einen anderen Weg zu fahren.

Nach weiterer Diskussion und trotz Bedenken von Herrn Neusius (wie die Kontrolle zu erfolgen hat) wurde vorgeschlagen, die vorhandene Beschilderung (3,5 t/Landwirtschaft frei) durch Schilder 12to (für alle) zu ersetzen.

 

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Beschluss:

  1. Einbahnstraße – der Ortsrat stimmt einstimmig dagegen.
  2. Straße ganz schließen - der Ortsrat stimmt einstimmig dagegen.
  3. der Ortsrat bittet die Stadtverwaltung die vorhandene Beschilderung zu ändern und künftig eine Tonnagebegrenzung von 12 t für alle auszuweisen - der Ortsrat stimmt einstimmig dafür.
  4. die Stadt soll mit dem Betreiber der Biogasanlage Gespräche führen und darauf einwirken, dass Lieferverkehr nicht mehr durch die Ortslage Fitten erfolgt - der Ortsrat stimmt einstimmig dafür.

 

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Abstimmungsergebnis 1:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

6

0

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

6

0

 

Abstimmungsergebnis 3:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis 4:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0