07.04.2022 - 2 Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Berei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ortsvorsteherin, Frau Doris Darimont-Doll, führt aus, dass es sich hierbei um einen notwendigen Folgeschritt nach der bereits erfolgten Rücknahme des vorhabensbezogenen Bebauungsplans handelt.

 

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Beschluss:

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird

 

  1. die Einleitung des Verfahrens Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen sowie
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
  3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Benachrichtigung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Auslegung

 

beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage