14.03.2022 - 6 Verlängerung Gestattungsvertrag NABU

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Der NABU Merzig e. V. hat in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Merzig als Grundstückseigentümerin die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an einem Stillgewässer im Schwemlinger Vogelschutzgebiet geplant. Das Stillgewässer liegt auf dem städtischen Grundstück: Gemarkung Schwemlingen, Flur 9 Nr. 660. Im Zuge der Maßnahme soll eine Flachwasserzone geschaffen werden. Hierzu wird ein Teil des städtischen Grundstückes: Gemarkung Schwemlingen, Flur 9 Nr. 661/1 mit genutzt. Die Durchführung der Maßnahme war für den Herbst 2021 geplant. Die Maßnahme wurde beim LUA angemeldet und genehmigt. Die Verwaltung empfiehlt, für die Nutzung des o.g. Teilgrundstückes einen Gestattungsvertrag zwischen der Kreisstadt Merzig und dem NABU e.V. zu fertigen.

 

Dier Verwaltung teilte diesbezüglich mit, dass aufgrund des anhaltend "schlechten" Winterwetters (= zu warm, zu nass, kein frostgehärteter Boden) es ihnen bis heute nicht gelungen sei, die Flachwasserzone auszubaggern. Der angrenzend durch die schweren Baufahrzeuge entstehende Flurschaden wäre unter diesen Bedingungen zu groß gewesen. Darüber hinaus sei bereits jetzt mit den ersten Amphibien zu rechnen, die im Gewässer ablaichen - der Bauhof hätte den Fangzaun schon aufgestellt. Schlussendlich sei die geplante Umsetzung bis Ende Februar 2022 nicht mehr realisierbar.

 

Daher bittet die Verwaltung den Ortsrat um Verlängerung des Gestattungsvertrages.

 

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Beschluss:
Der Ortsrat folgt der Empfehlung der Verwaltung und stimmt für eine Verlängerung des Gestattungsvertrages.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0