18.01.2022 - 1.1 Neubau eines Wohnhauses mit Büro sowie Herstell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ausschussmitglied Ripplinger fragt nach, ob sich das Gebäude mit seinen 3 Geschossen und dem Staffelgeschoss hinsichtlich der Höhe noch einfüge.

Der Schriftführer weist darauf hin, dass gemäß Bebauungsplan hier vier Vollgeschosse erlaubt sind.

 

Ausschussmitglied D`Auria fragt nach, wie viele Abstellplätze dargestellt seien.

Anmerkung der Verwaltung:

Das Gebäude sieht ab dem ersten Obergeschoss eine Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 158m² und im Erdgeschoss neben Abstellräumen, zwei Büroräume mit insgesamt ca. 27m² vor.

Für die Wohnung und die Büroräume sind auf dem Grundstück insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen, wobei aufgrund der Größe des Grundstückes auch noch weitere Parkmöglichkeiten bestehen.

 

Ausschussmitglied Temmes hätte die Planung eines Satteldaches begrüßt, zumal aus seiner Sicht dann die Ausnutzung mit Photovoltaik optimal funktioniert hätte.

Der Vorsitzende entgegnet, dass auch ein Flachdach optimal für eine Bestückung mit Photovoltaik sei, gerade bei ungünstiger Firstausrichtung. Hinsichtlich der Bebauung mit Flachdach bestehen in der Straße „Am Gaswerk“ außerdem bereits unzählige Beispiele.

 

Das als Gast anwesende Stadtratsmitglied Weiten fragt nach, wieso an der westlichen Gebäudeseite Abstandsflächen eingezeichnet seien und an der östlichen nicht. Außerdem bekräftigt auch er die Frage hinsichtlich der nachgewiesenen Stellplätze.

Der Schriftführer erläutert, dass durch die im Bebauungsplan bestehende Festsetzung einer geschlossenen Bauweise eine Grenzbebauung ohne eigene Abstandsflächen an der östlichen Grundstücksgrenze zulässig sei. Auf der westlichen Gebäudeseite muss, da nicht auf die Grenze gebaut wird, die Abstandsfläche nachgewiesen werden.

Anmerkung der Verwaltung:

Zu den nachgewiesenen Stellplätzen siehe Anmerkung oben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage