21.12.2021 - 1.1 Bauanfrage zum Neubau eines Wohnhauses in Büdin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Seitens der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben gemäß Darstellung im Flächennutzungsplan zwar innerhalb einer „Gemischten Baufläche“ befindet, allerdings in absoluter Ortsrandlage. Nach Abriss der vorhandenen historischen Mühle würde hier ein faktischer Außenbereich entstehen.

 

Ausschussmitglied Temmes würde begrüßen, wenn das Gebäude im Wesentlichen erhalten werden könnte. Nach seiner Einschätzung befindet sich der Wohnbauteil, bis auf die Stelle, an der das Wasserrad angebracht war, in einem noch relativ guten und erhaltenswerten Zustand.

 

Ausschussmitglied Ripplinger schlägt vor, der Antragstellerin mitzuteilen, dass ein Umbau des Gebäudes grundsätzlich möglich wäre.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Vorfeld bereits Gespräche mit der Antragstellerin stattgefunden haben, in denen auch dies erörtert wurde. Die Antragstellerin wolle zuerst aber einen verbindlichen Bescheid einholen, um weitere Entscheidungen treffen zu können.

 

Das als Gast anwesende Stadtratsmitglied Weiten fragt nach, ob es zutreffe, dass nach einem Abriss die Privilegierung nichtig sei.

Der Vorsitzende stellt klar, dass das Gebäude selbst Bestandsschutz besitze. Nach einem Abriss handele es sich hier aber um einen Außenbereich, eine Privilegierung der Antragstellerin liege für eine Bebauung an dieser Stelle nicht vor.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur o. g. Bauanfrage wird nicht hergestellt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage