09.12.2021 - 8.2 Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) bezieht sich auf die Thematik der Quersubventionierung. Quersubventioniert werde grundsätzlich über die Leistungsgebühren der Restabfalltonne. Diese solle auch eine lenkende Wirkung haben, was bis zu einem gewissen Grad auch richtig und wichtig sei. Es gebe Abfälle, die so quersubventioniert werden müssten, damit es einen Anreiz dafür gebe, die richtigen Entsorgungswege einzuhalten, z.B. bei Sondermüll oder Problemabfällen. Er nenne 3 Fraktionen, bei denen eine Quersubventionierung zu gewissen Teilen berechtigt sei, jedoch deren Entwicklung zu einer Verschiebung der Kosten bei der Leistungsgebühr im Verhältnis zu den eigentlichen Kosten bei der Restabfalltonne führe. So würden beim Sperrmüll und dem Abholservice 20% der entstehenden Kosten über die Leistungsgebühr „Restabfall“ finanziert. Bei der Biotonne seien es schon 30%, und nach seiner Rechnung seien es beim Wertstoffzentrum 60%. Von den Leistungsgebühren der Restabfalltonne würden 60% für die tatsächlichen Kosten des Restabfalls verursacht. Die restlichen 40% würden zur Querfinanzierung genutzt. Dies könne er bis zu einem gewissen Grad mittragen. Seine Bitte an Ausschuss und Verwaltung sei, dass man der aktuellen Entwicklung auch wieder gegensteuere.

 

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Beschluss:

Der Wirtschaftsplan des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung für das Jahr 2022 wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

28

0

6