18.11.2021 - 3 Neufassung Hundesteuersatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) betont, der Beschluss von Steuererhöhungen sei zwar unpopulär, man sehe jedoch die Notwendigkeit, nach fast zehn Jahren den Hundesteuersatz zu erhöhen. Gegebenenfalls solle man in Zukunft den Zeitraum zwischen den Erhöhungen verringern. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei die Hundesteuer eine Lenkungssteuer. Es bestünden zwei Möglichkeiten: Der Vorschlag der Verwaltung sehe vor, Bürger, die nur einen Hund besitzen, in geringer Höhe zu belasten, während Halter mehrerer Hunde entlastet würden. Nach Gesprächen innerhalb der CDU-Fraktion habe er einen Alternativvorschlag präsentiert. Dieser sehe bei der Haltung mehrerer Hunde eine gleichmäßige Erhöhung vor. Dieser Vorschlag sei jedoch nicht als der einzig richtige anzusehen, der Fraktionsvorsitzende bitte um eine Diskussion, um abschließend im demokratischen Verfahren den besten Vorschlag auszuwählen. Diese Erhöhung sei nicht nur nach Jahren der Nichterhöhung notwendig, die Verwaltung habe zudem weitere Regelungen in die Satzung aufgenommen. So würden beispielsweise Tierheimhunde und Kadaversuchhunde für ein Jahr von der Steuerpflicht befreit. Diesen solidarischen Beitrag bewerte er als Hundebesitzer als positiv. Daneben habe man als CDU-Fraktion den Vorschlag gemacht, zusätzlich Auslandshunde für ein Jahr von der Steuer zu befreien. Hierbei gehe es jedoch nicht um Hunde ausländischer Züchter. Die Verwaltung prüfe zudem die Einrichtung einer Hundespielwiese mit externen Betreuern. Aus Sicht des Fraktionsvorsitzenden sei dies jedoch keine Aufgabe der Verwaltung, Steuern werden grundsätzlich ohne Gegenleistung erhoben.

 

Ratsmitglied Manfred Klein (SPD) erörtert, die saarländischen Kommunen seien angehalten, die Abgaben anzuheben. Merzig liege in Bezug auf die Höhe der Abgaben im Mittelfeld. Innerhalb der SPD-Fraktion habe man sich entschlossen, den Antrag der CDU-Fraktion zu unterstützen, da dieser sozial gerechter erscheine. Es handele sich nur um rund 8.000 € Mehreinnahmen, deshalb solle man keinen politischen Streit vom Zaun brechen.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Grüne) bestätigt, politischen Streit führe man gegebenenfalls an anderer Stelle, hier sei er jedoch nicht angebracht. Für die Grünen-Fraktion sei es erfreulich, dass sich viele Menschen für Tierschutz und Tierwohl einsetzten. Mit der Haltung von Tieren seien auch Kosten für die Allgemeinheit verbunden. Einrichtungen wie der Wolfspark oder der Archepark würden neben Spenden auch aus Steuergeldern finanziert, dies sei gut so. Reitwege kosteten Geld, Infrastruktur für die Hundehalter, beispielsweise Kotbeutel, müssten ebenfalls finanziert werden. Die Hundesteuer sei keine zweckgebundene Steuer, auf den ersten Blick erkenne der Hundehalter keine Gegenleistung. Trotzdem helfe es dem Ansehen der Stadt Merzig, wenn auch die Merziger Hundehalter in der Stadt Angebote nutzen könnten, die andere Kommunen schon zur Verfügung stellten. Man sei dankbar für die Zusage der Verwaltung, verschiedene Maßnahmen prüfen zu wollen. Er könne sich beispielsweise Freilaufflächen auf städtischen, nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorstellen. Die Grünen-Fraktion begrüße darüber hinaus den Vorschlag der CDU-Fraktion, die Auslandshunde in die Steuerbefreiung aufzunehmen. Er selbst werde sich seiner Stimme enthalten, da er den Vorschlag zwar ausdrücklich begrüße, sich jedoch darüberhinausgehende Maßnahmen wünsche.

 

Ausschussmitglied Schuh (FWM/FDP- Fraktion) bekräftigt ebenfalls, man wolle sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion anschließen. Er sehe die Absenkung für den zweiten und dritten Hund im Verwaltungsvorschlag als zu groß.

 

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Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Kreisstadt Merzig zum 01.01.2022 wird beschlossen (Abstimmungsergebnis oben).

 

Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Steuersätze (1. Hund = 69 €, 2. Hund 138 € und 207 € für jeden weiteren Hund) werden beschlossen (Abstimmungsergebnis unten).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

29

28

0

0

3

4

 

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Anlagen zur Vorlage