18.11.2021 - 10 Antrag Bündnis 90/Die Grünen "Ausgleichsmaßnahm...

Beschluss:
abgelehnt
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Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Grüne) spricht zum Antrag. Im Zusammenhang mit den Planungen zum Baubetriebshof im Überschwemmungsgebiet der Saar stehe auch die Frage an, wo später der Ausgleich realisiert werden solle. Nach den Vorstellungen der Verwaltung solle dieser durch Abgrabungen in der Saaraue erfolgen. Dies widerspreche jedoch der bisherigen Beschlusslage, auf den städtischen Eigentumsflächen in der Saaraue Auwälder anzulegen. Auf die Umsetzung dieses Beschlusses warte man immer noch. Unabhängig davon könne man selbstverständlich einen funktionalen Zusammenhang an anderer Stelle erbringen, beispielsweise dort, wo eine Anlage eines Auwaldes aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll erscheine. Wäre man dem Vorschlag der Grünen-Fraktion gefolgt, dort zu bauen, wo es sinnvoll und nicht ressourcenschädlich sei, müsste man nicht wertvolle Ausgleichs-fläche für einen Ausgleich abgraben. Einen Retentionsraum dort anzulegen, wo nach wenigen Zentimetern das Grundwasser anstehe und die Mulde selbst bei geringem Hochwasser bereits volllaufe, sei wenig sinnvoll. Einen vollen Eimer könne man nicht noch voller machen. Der Antrag gehe jedoch weiter: Wenn die Verwaltung als Begründung unter anderem die Verbesserung der ökologischen Situation in den Saarauen anführe, könne sie dies schon jetzt über Bewirtschaftungsvorgaben auf ihren Eigentumsflächen tun. Dies setze keinen Flächen-fraß in einer Auenlandschaft voraus. Da die Grünen Fraktion keine verantwortungslosen Bau-tätigkeiten in Hochwasserrisikogebieten wolle, wolle man auch keine Abgrabungen für einen rechnerischen Pseudo-Ausgleich. Wenn die für den Ausgleich zuständigen Behörden den Sinn von Ausgleichsflächen unter den aktuellen Bezug der Flutkatastrophen setzten, kämen auch diese zu einem anderen Ansatz, als das existierende, oft sinnfreie, antiquierte Verfahren der Eingriffsausgleichsregelung.

 

Der Vorsitzende erinnert sich, man habe in der letzten Sitzung, als man über den Baubetriebshof gesprochen habe, ausführlich mitgeteilt, warum dies aus Sicht der Verwaltung machbar sei.

 

Ratsmitglied Schuh (FWM/FDP-Fraktion) wolle den Standort Hilbringen nicht in Frage stellen. Trotzdem erwecke die in der letzten Sitzung von Ressortleiter Bies beschriebene Ausgleichsmaßnahme bei ihm Bauchschmerzen. Insofern könne er dem Antrag zustimmen, man vertue sich nicht, wenn man eine Alternative suche und diese vorstelle.

 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) schließt sich Herrn Schuh an. Über den Standort habe man ausgiebig diskutiert, nun gehe es aber um die Ausgleichsflächen. Gewachsenen Boden abzugraben und ein tiefes Loch als Ausgleichsfläche zu bezeichnen, halte er nicht für ökologisch. Bei den Schottergärten seien alle Fraktionen noch für Biodiversität gewesen, darum müsse es auch jetzt möglich sein, fraktionsübergreifend Ausgleichsflächen festzulegen, unabhängig davon, dass es formalrechtlich nicht dazugezählt werde.

 

Ressortleiter Bies gibt einen rechtlichen Überblick. Es gehe nicht um eine ökologische Ausgleichsmaßnahme, sondern um einen Ausgleich des Retentionsraumes. Diesen könne man nur herstellen, indem man Raum schaffe, wo noch keiner sei. Als Verwaltung sei man noch einen Schritt weiter gegangen. Im Moment sehe es so aus, dass man gar keinen Ausgleich schaffen müsse, da das Gesetz von vor 1996 anzuwenden sei. Dennoch stehe man, auch im Blick auf die aktuellen Ereignisse, zu seiner Verantwortung. Wenn ein Eingriff in den Retentionsraum erfolge, werde man diesen ausgleichen, egal was das Gesetz vorschreibe. Zudem wolle man die herzustellende Ausgleichsfläche ökologisch aufwerten. Aus einer land-wirtschaftlich intensiv genutzten Fläche werde dann eine naturnah gestaltete Fläche. Man gehe also deutlich weiter als das, was der Gesetzgeber vorgebe.

 

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Beschluss:

 

Der Antrag, auf „anderen Flächen für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen zu suchen als auf solchen in der Saaraue“ wird abgelehnt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

24

1

 

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Anlagen zur Vorlage