18.11.2021 - 2 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gemäß § 42 Abs. 3 KSVG bestellt der Stadtrat bei Sitzungen, in denen über die Jahresrechnung beraten wird, für diesen Gegenstand der Tagesordnung einen besonderen Vorsitzenden. Dieser besondere Vorsitzende darf nicht mitwirkender Beigeordneter sein. Es handelt sich hier um den Jahresabschluss 2018. 2018 waren Dr. Manfred Kost, Rosemarie Gruhn und Axel Ripplinger ehrenamtliche Beigeordnete. Dies hat zur Folge, dass die Stadtverordneten Dr. Manfred Kost und Axel Ripplinger nicht zum besonderen Vorsitzenden bestellt werden können. Diese Stadtverordneten haben gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 KSVG auch kein Stimmrecht, da sie den Bürgermeister im betreffenden Zeitraum 2018 als ehrenamtliche Beigeordnete vertreten haben. Bisher war es gängige Praxis, dass das älteste Mitglied des Stadtrates vom Stadtrat zum besonderen Vorsitzenden bestellt wurde. Ältestes Mitglied ist Heinz Temmes (Grüne). Hiergegen werden keine Bedenken aus der Mitte des Rates geäußert.

 

Heinz Temmes (Bündnis 90/Grüne) übernimmt den Vorsitz und bedankt sich für das Vertrau-en. Er danke außerdem Geschäftsbereichsleiterin Süßmilch für die detaillierte Ausarbeitung. Er erläutert: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. November 2021 mit dem Jahresabschluss 2018 beschäftigt. In der Sitzung wurde das Rechenwerk eingehend erläutert. Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -1.690.689,09 € ab. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den geprüften Abschluss festzustellen und den Jahresfehlbetrag durch Verringerung der allgemeinen Rücklage auszugleichen (einstimmig bei 1 Enthaltung) und den Bürgermeister gemäß § 101 Abs. 2 KSVG zu entlasten (einstimmig bei 2 Enthaltungen). Einzelheiten zu den Zahlen konnten Sie dem Prüfbericht entnehmen.“

 

Ratsmitglied Dyck (SPD) schließt sich Herrn Temmes an und bedankt sich bei den Mitarbeitern der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamtes. Nachfragen an die Verwaltung seien stets schnell beantwortet worden.

 

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Beschluss:

 

  1. Der vorgelegte geprüfte Jahresabschluss 2018 wird festgestellt. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von -1.690.689,09 € erfolgt durch Verringerung der allgemeinen Rücklage. (Abstimmungsergebnis oben)
  2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. (Abstimmungsergebnis unten)

 

Die Stadtverordneten Dr. Kost und Ripplinger haben gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 KSVG kein Stimmrecht.

 

Nach der Abstimmung gibt Herr Temmes den Vorsitz wieder an Bürgermeister Hoffeld ab.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

26

26

0

0

2

3

 

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Anlagen zur Vorlage