18.11.2021 - 5 Weiterbetrieb und Neuanschaffung stationärer un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsmitglied Lorenz (SPD) rügt, die Sitzungsvorlagen dienten dazu, den Gremienmitgliedern eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen. Dazu gehöre, dass die dargestellten Sachverhalte durch sachorientierte Unterlagen untermauert und transparent dargestellt würden. Vorliegend werde jedoch lediglich über Erfahrungswerte mit verschiedenen Messsystemen und deren rechtliche Einordnung berichtet. Daneben würden als Grundlage für die Beschaffung einer weiteren stationären Anlage entsprechende Messergebnisse aufgeführt. Bereits in der Vergangenheit habe man an der benannten Stelle die Installation einer stationären Messanlage vorgesehen, dies sei durch die Unfallsituation begründet worden. Hierauf werde nun nicht mehr zurückgegriffen. Er halte es für nicht ausreichend, die Beschaffung einer stationären Messanlage alleine auf der Basis von Geschwindigkeitsmessungen zu begründen. Vielmehr müsse die Überprüfung des Verkehrsraumes auf dessen ordnungsgemäßen Zustand mit in die Entscheidungsfindung einfließen, ebenso die Begründung für die Anordnung der entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Der dortige Fußgängerüberweg entspreche nicht den einschlägigen Richtlinien. Auch die Grundstücksbegrenzung des SHG-Klinikums, eine hohe Hecke, stelle eine gefährliche Sichtbehinderung dar. Durch die Hecke könnten Fahrzeugführer Fußgänger, die das Klinikgelände verließen, nicht rechtzeitig erkennen. Aus diesem Grund sei es in der Vergangenheit zu Auffahrunfällen gekommen. Die Hecke behindere außerdem die Sicht aus den, bzw. in die Seitenstraßen. Aus der wartepflichtigen Zufahrt des SHG-Klinikums in die Trierer Straße näherten sich häufig Einsatzfahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten. Dann entstünden durch die Sichtbehinderung gefährliche Situationen. Um eine sachgerechte und verantwortliche Entscheidung treffen zu können, sei die Vorlage folgender Unterlagen mit den jeweiligen Begründungen erforderlich:

-          Die beiden verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

a)      zwischen der Einmündung zum Haupteingang SHG-Klinikum – Autohaus Raiffeisen (ehem. Hilger) sowie

b)      die nachträgliche Erweiterung dieses Bereiches bis zur Einmündung der Straße „Zum Kieselberg“

 

-          Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Anlage des Fußgängerüberweges auf der Trierer Straße vor der SHG-Klinik

 

-          Die Messprotokolle, die als Grundlage der Entscheidung von der Verwaltung angeführt würden

 

Bevor diese Unterlagen den Gremienmitgliedern vorlägen, sei eine sachorientierte Entscheidung unmöglich. Die vielversprechend zugesagte Transparenz der Verwaltung zeige sich ihm keinesfalls. Er selbst sehe sich außer Stande, der Beschaffung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage zuzustimmen, solange derart eklatante Missstände in dem betreffenden Verkehrsraum zu erkennen seien. Solle dennoch über den TOP abgestimmt werden, so bitte er darum, getrennt über die Beschaffung mobiler und stationärer Anlagen abstimmen zu lassen. Abschließend bitte er um Mitteilung, nach welchen grundsätzlichen Kriterien die mobilen Messstellen in der Kreisstadt Merzig ausgesucht und eingerichtet würden.

 

Der Vorsitzende bedauere, dass Ratsmitglied Lorenz (SPD) die Transparenz der Verwaltung bemängelt. Auch vor drei Jahren habe Herr Lorenz vehement gegen den Blitzer in der Trierer Straße gesprochen. Transparenter als jetzt habe man die Sache nicht machen können, in der letzten Hauptausschusssitzung habe man äußerst ausführlich über die Thematik informiert. Die Sachorientierung zeige sich schon daran, dass man sich nicht nur auf vorhandene Messdaten stütze, sondern auch die Polizei ähnlicher Auffassung sei wie die Verwaltung. Auch aus der Verwaltung der SHG-Klinik sei der Wunsch nach dieser Anlage geäußert worden.

 

Ressortleiter Jung zeigt sich ebenfalls überrascht über den Vorwurf der mangelnden Transparenz. Man sei sicherlich in der Lage, alle geforderten Unterlagen zu präsentieren, diese umgehend vorzulegen sei jedoch nicht möglich. Falls Informationsbedarf seitens des Rates bestehe, könne er die gewünschten Informationen mit einer gewissen Vorlaufzeit bereitstellen. In den letzten Monaten habe man über mehr als acht Wochen einen sog. „Panzerblitzer“ an potentiellen Stellen mobil eingesetzt, an denen dauerhafte Geschwindigkeitsmessungen in Frage kämen. In diesem Rahmen habe man auch am Standort der SHG-Klinik gemessen. Insgesamt habe man im Schnitt 60 Verstöße pro Tag an den einzelnen Messstellen festgestellt, im Bereich der SHG-Klinik im Schnitt 141,6 Verstöße pro Tag. Ein erheblicher Anteil hiervon entfiele auf den bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsbereich, im Schnitt fielen 2,5 Fahrverbote pro Tag an dieser Stelle an. Allein diese Tatsache sei aussagekräftig genug, im Zusammenhang mit der sehr nahe an der Straße gelegenen Klinik, in deren psychiatrischer Abteilung Patienten behandelt würden, die nach Auffassung der Klinikleitung nicht, nicht vollständig oder teilweise eingeschränkt verkehrsfähig seien. Betreffend die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gebe es in der StVO eine katalogisierte Darstellung, in der Kliniken und Krankenhäuser explizit aufgeführt seien.

 

Ratsmitglied Klein (SPD) stellt klar, es handele sich um die Einzelmeinung von Herrn Lorenz. Man habe in der Fraktion nahezu einstimmig für den Standort gestimmt, da er sinnvoll sei. Aus diesem Grund stimme die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zu, zumal er auf Sicherheit und nicht auf Abzocke bedacht sei. Als ehemaliger technischer Leiter der Klinik sei ihm bewusst, dass die Klinikleitung das Vorhaben unterstütze, um diesen Gefahrenpunkt einzugrenzen. Dies belegten auch die 2.000 Fälle innerhalb von 14 Tagen.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Grüne) erinnert sich, man sei über die Grünen-Fraktion hergefallen, als diese den ersten Blitzer in Merzig beantragt habe. Mittlerweile gehe es in einigen Bereichen aber gar nicht mehr anders, dies hätten die Geschwindigkeitsmessungen eindrücklich belegt. Trotzdem habe Ratsmitglied Lorenz auch andere Punkte angesprochen, beispielsweise den Fußgängerüberweg. Die Grünen-Fraktion habe in der Vergangenheit angeregt, mit dem Verkehrsraum anders umzugehen. Wenn man dort eine Rennstrecke präsentiere, sei es nicht verwunderlich, dass zu schnell gefahren werde. Darüber hinaus wundere er sich über die Aussage der SHG-Klinik. In der Vergangenheit habe die Verwaltung zugesagt, mit der Klinik Gespräche zu führen, um die Hecke zurückzuversetzen oder diese an der neuralgischen Stelle des Fußgängerüberweges komplett zu entfernen und dort einen Baum zu pflanzen. Die Grünen-Fraktion wolle selbstverständlich, dass an dieser Stelle sicher gefahren werde, dazu gehöre auch, Temposünder zu blitzen. Er wolle die übrigen Punkte, die von Herrn Lorenz (SPD) angesprochen wurden, aber nicht unter den Tisch fallen lassen, insbesondere die verkehrsrechtlichen Dinge. Diese solle man parallel zum Beschluss prüfen, außerdem solle man bezüglich der Hecke nochmals mit der SHG-Klinik sprechen. Trotzdem wolle man als Grünen-Fraktion dem Beschluss zustimmen.

 

Der Vorsitzende betont, man sei auch mit den Verkehrsexperten der Polizei im ständigen Austausch.

 

Ressortleiter Jung gibt Ratsmitglied Lorenz (SPD) recht. Der Fußgängerüberweg sei nicht regelkonform. Man stehe im Kontakt mit mehreren Beteiligten, um diesen an eine zulässige Stelle zu verlegen. Diese Maßnahme werde unabhängig von den Geschwindigkeitskontrollen erfolgen.

 

Ratsmitglied Schuh (FWM/FDP-Fraktion) äußert, er halte Geschwindigkeitskotrollen dort für angebracht, wo Unfallschwerpunkte lägen oder Menschen gefährdet würden. 41 Geschwindigkeitsüberschreitungen wunderten ihn in einer Tempo-30-Zone nicht, da sei man schnell mal 1 oder 2 km/h zu schnell gefahren. Er erkundigte sich bei Herrn Jung, ab welcher Schwelle man hier von einem Verstoß spreche. Außerdem komme es für ihn nicht in Frage, den Fußgängerüberweg zu verlegen. Wenn dieser nicht konform sei mit der Installation der Blitzeranlage, dann müsse man auf diese verzichten. Darüber hinaus sei die Tempo-30-Zone sehr lang. Er sehe keinen Grund, warum diese über die Einfahrt des Krankenhauses hinausgehe.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es weiterhin einen Fußgängerüberweg geben werde. Dieser habe jedoch nichts mit dem in Rede stehenden Beschluss zu tun, hier müsse man trennen. Man beschließe die Aufstellung einer Messanlage auch nicht zum Spaß, sondern nur aufgrund der vorliegenden Messergebnisse. Es wundere ihn, dass man nun, trotz der Einigkeit im Hauptausschuss, so lange darüber diskutiere.

 

Ressortleiter Jung schließt sich an. Es gehe nicht darum, den Fußgängerüberweg zu entfernen, sondern darum, ihn so zu verschieben, dass er den geltenden Regularien entspreche. Außerdem seien es nicht nur 41, sondern 141 Übertretungen am Tag, davon seien im Schnitt 23 im Bußgeldbereich, 2,5 zögen im Schnitt ein Fahrverbot nach sich.

 

Ratsmitglied Temmes (Bündnis 90/Grüne) erkundigt sich nach der maximal gefahrenen Geschwindigkeit an dieser Stelle.

 

Ressortleiter Jung antwortet, in der Spitze habe man 80 km/h gemessen.

 

Ratsmitglied Santo (Bündnis 90/Grüne) widerspricht der Aussage von Ratsmitglied Schuh (FWM/FDP-Fraktion), dass der Fußgängerüberweg wichtiger sei als die Messanlage. Sie sei selbst in der SHG-Klinik tätig gewesen und könne versichern, der Fußgängerüberweg liege sehr praktisch an dieser Stelle, um den Personalparkplatz zu erreichen.

 

Ratsmitglied Schuh (FWM/FDP-Fraktion) fügt an, man könne sich darüber streiten, was nun wichtiger sei, aber der Fußgängerüberweg sei sehr wichtig und liege an der aktuellen Position genau richtig.

 

Ratsmitglied Lorenz (SPD) äußert, er sei nicht grundsätzlich gegen die Aufstellung einer stationären Messanlage, er möchte jedoch kurz auf die Historie eingehen. Am 21.11. sei die Vorlage erstmals im Hauptausschuss beraten worden, damals wie heute ohne Anlagen und ohne Begründung. Er habe damals schon bemängelt, dass es unmöglich sei, ohne die entsprechenden Unterlagen eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Erneut beraten habe man die Vorlage am 07.12. im Hauptausschuss, angehängt war die Anordnung betreffend den Bereich zwischen Haupteingang und dem Autohaus Hilger, die Auswertung der gemessenen Geschwindigkeiten, die Auflistung der Raserschwerpunkte im Stadtgebiet und die Stellungnahmen der Polizei vom 24.10. und vom 27.11. Seit dieser Zeit sei offensichtlich nichts geschehen. Man habe sich nun mit der Polizei und den entsprechenden Gremien in Gespräche über die Verlagerung des Fußgängerüberweges begeben. Es sei vier Jahre her und die Hecke am Krankenhaus sei immer noch ein unübersichtlicher Punkt. Wenn die SHG-Klinik nachvollziehbarer Weise eine Verbesserung der Verkehrssicherheit fordere, solle man an diese appellieren, die Hecke zurückzuschneiden. Im Übrigen habe sich die Polizei damals nicht für eine stationäre Messanlage ausgesprochen, sondern regelmäßige Kontrollen angeregt. Nach vier Jahren sei der Fußgängerweg immer noch da, die Hecke noch immer nicht zurückgeschnitten. Wenn man so vorgehe, könne man an allen damals benannten Raserschwerpunkten eine solche Messanlage hinstellen.

 

Der Vorsitzende müsse dem vehement widersprechen. Selbst wenn die SHG-Klinik die Hecke entfernt hätte, so hätte sich an der Situation trotzdem nichts geändert.

 

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Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt

  1. die Errichtung einer weiteren stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Trierer Straße im Bereich der SHG-Klinik (Abstimmungsergebnis oben) sowie
  2. den Abschluss eines Poolvertrages zur Miete von drei stationären Messanlagen und fünf Geschwindigkeitsmesssystemen einschließlich der erforderlichen Auswertungs-Software mit der Firma Vetro GmbH über 24 Monate ab dem 01.01.2022 (Abstimmungsergebnis unten).
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

27

32

2

0

4

1