07.10.2021 - 2 Herbeiführung einer Entscheidung zur Entbürokra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Martina Holzner erklärt, dass es der Wunsch ihrer Fraktion gewesen sei, hier nochmals zu beraten, da es sehr weitgehende Änderungen gewesen seien, die vorgenommen würden. Ihre Fraktion habe sich jetzt einstimmig dafür ausgesprochen.

 

Hannah Spanier teilt mit, dass sie auch zustimmen werde. Die Vereinfachung für die Antragsteller und die Verwaltung mache Sinn. Zum Verfahren wolle sie noch wissen, wie es funktioniere, wenn die Kinder nicht in Merzig geboren sind und in einem anderen Standesamt angemeldet werden müssen.

 

Heike Wagner erklärt, dass man es durch das Einwohnermeldeamt prüfen werde, welche Kinder noch zu berücksichtigen seien. Diesen werde man ebenfalls den Betrag in einer Summe auszahlen. Bei der Anmeldung hier beim Standesamt werde es ein Infoblatt geben, das ausgefüllt werden muss, sowie eine Datenschutzeinwilligung um die Bankdaten abzufragen.

 

Hermann Friedrich teilt mit, dass alle Kinder, die hier in Merzig wohnen, beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein müssen. Ein Zugriff auf die Daten sei gewährleistet. Es sei mit einer Filterfunktion kein Problem, alle Kinder, die nicht in Merzig geboren sind aber hier wohnen, zu erfassen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für Kleinkinder wird ab dem 01.01.2022 wie folgt geregelt: 

Der Merziger Windelgutschein wird nicht mehr an einen gültigen Familienpass gekoppelt. 

Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für Kleinkinder erfolgt ohne Antrag an alle berechtigten Merziger Familien mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig.

Für jedes neugeborene Kind eines Geburtsjahrganges, das mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig angemeldet wird, wird einmalig ein Betrag von 80,- € per Überweisung ausgezahlt, ebenso für Kleinkinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres, sofern sie erstmalig im Bürgerbüro in der Kreisstadt Merzig mit Hauptwohnsitz angemeldet werden (Zuzug). 

Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins (Kleinkinder, Inkontinenz, Stoma) erfolgt wie bisher nach dem 31. März des Folgejahres.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0