21.09.2021 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Hirtengarte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Temmes (Grüne) erklärt, das LUA habe zu diesem Bauvorhaben die gleiche Stellungnahme gesendet, wie zum Vorhaben in Menningen. Auch dort sei eine verbotene Maßnahme durchgeführt worden. Das Gebäude sei einfach abgerissen worden. Auch diese abgerissenen Gebäude hätten einer Sondergenehmigung und Zustimmung seitens des Umweltschutzes bedurft. Die oberste Landesbaubehörde habe dazu geschrieben: „Mit vorliegender Planung wolle die Kreisstadt Merzig die planerische Voraussetzung für die Justierung eines Wohnungs- und Bürokomplexes mit 13 Wohneinheiten schaffen. Die Bilanz in der Begründung auf Seite 7 zeigt, dass der Wohnungsbedarf im Ortsteil Hilbringen bereits jetzt überschritten ist. Insofern wäre die Planung mit Blick auf §1 Abs. 4 des Baugesetzbuches nicht zustimmungsfähig. Im Hinblick darauf, dass hier jedoch eine inhaltliche Nachgewichtung erfolgen soll, werden wir der Planung nicht im Wege stehen. Die Frage, inwieweit sich das Projekt hinsichtlich seiner Konfiguration in das nähere Umfeld einfügt, muss die Kreisstadt Merzig im Rahmen ihrer Planungshoheit selbst beurteilen.“ Das sei seine Beanstandung bei der Höhe des Gebäudes. Das höchste Gebäude habe eine Höhe von 11,50 Meter. Das sei für diese Ortslage sehr übertrieben.

 

Der Vorsitzende erwidert, er gehe davon aus, dass sich der gesamte Ortsrat mit diesem Thema intensiv beschäftigt habe. Denn der gesamte Ortsrat habe dem Projekt zugestimmt.

 

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Beschluss:

 

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3  Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und
  2. der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Im Hirtengarten“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

2

3

 

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Anlagen zur Vorlage