21.09.2021 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Boos (CDU) berichtet, dass in der vor der Sitzung stattgefundenen Sitzung des Ortsrates Merzig einstimmig für den Antrag gestimmt worden sei.

Stadtratsmitglied Santo (Grüne) erklärt, dass es ihrer Meinung nach nicht nachhaltig sei, ein intaktes Gebäude abzureißen, um ein neues zu bauen, das breitere Gänge bieten solle. Es wäre vielleicht unterstützenswert gewesen, wenn die Fa. Lidl ein Gebäude bauen wolle mit grünem Dach, PV-Anlage und zugleich Wohnraum schaffen würde. Diese Möglichkeiten seien vielfältig, würden aber nicht genutzt, was die Mitglieder des Stadtrates unterstützten. Mit Argumenten, wie „Grundstückseigentümer können tun, was sie möchten“ und „Wir sind hier nur in Merzig“ oder „Wir können nicht alle Probleme dieser Welt in Merzig lösen“ komme man nicht mehr weiter. Auch Großes entstehe im Kleinen, man müsse nur den Mut dazu aufbringen. Die Grünen-Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) ergänzt, es handle sich zwar um eine bereits versiegelte Fläche. Aber man wolle keinen Flächenfraß haben, d.h. es hätte auch die Möglichkeit gegeben, mit dieser Fläche mehr zu machen. Natürlich sei der Eigentümer verantwortlich. Die Größenordnung des neu zu bauenden Gebäudes sei 2.500 Quadratmeter. Es müsse ein Umdenken stattfinden, denn das Dach könne man auch als Energiequelle nutzen. Bei der Größe des Daches erreiche man eine Leistung von 200.000 Kilowattstunden. Das reiche, um 50 Vierpersonenhaushalte mit Strom zu versorgen. Dies sei nur ein Beispiel dafür, dass in der Stadt noch viel mehr in diese Richtung gemacht werden müsse. Ähnlich sei es beim Wohnungsbau. Natürlich sei der Investor in Eigenverantwortung. Aber diesbezüglich sei man in manchen ländlichen Gemeinden deutlich weiter und erschließe beispielsweise gleichzeitig Gewerbeimmobilien auch für Wohnraum.

 

Ressortleiter Bies führt aus, Wohnraum in der Rieffstraße sei planungsrechtlich äußerst problematisch, annähernd unmöglich. Bei den Fragen zum ökologischen Standard hätten die Stadtratsmitglieder die Möglichkeit, in der rechtlichen Auslegung Eingaben zu machen, die dies alles vorsehen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Filiale Rieffstraße”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung und der Auswirkungsanalyse wird gebilligt und
  2. die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie
  3. die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

4

0

 

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Anlagen zur Vorlage