16.09.2021 - 9 "Ein Waldschutzgebiet für Merzig - Pilotprojekt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hintergrund des Antrags ist es, dass dem Wald nicht der Nutzungsraum entzogen werden soll. Es soll eine Art „Erlebniswald“ zu Förderung des Ökotourismus entstehen.

 

 

 

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Beschluss:

1. Die in den beiden Karten gelbmarkierten Flächen im Scheidwald und Merchinger Wald auf Grundlage § 20b als Waldschutzgebiete auszuweisen und damit nutzungsfrei zu stellen. Diese dienen zukünftig als Entwicklungsflächen der Biodiversität und als WaldNaturErlebnis-Gebiete.

 § 20b LaWaldG Waldschutzgebiete

(1)   Waldschutzgebiete sind Waldgebiete mit einer Größe von mindestens 100 Hektar, die als Naturwaldzelle oder Naturschutzgebiet ausgewiesen und dauerhaft der Bewirtschaftung entzogen sind. Sie dienen der langfristigen, natürlichen Entwicklung des Waldes sowie der Vermittlung ökologischen Wissens an die Bevölkerung.

2. Die in den beiden Karten rot markierten Flächen sind als Kernzonen auszuweisen und komplett nutzungsfrei zu stellen. Sie dienen ausschließlich einer völlig ungestörten natürlichen Entwicklung.

3. Details dieses Konzeptes (zulässige Handlungen, zu unterlassende Handlungen, Infrastruktur etc.) sollen unter breiter Beteiligung der Bevölkerung, Vereinen und Interessengruppen erarbeitet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

CDU: 2

SPD: 3

Grüne: 2

CDU: 0

SPD: 0

Grüne: 0

CDU: 3

SPD: 0

Grüne:0

7

0

3

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage