28.06.2021 - 3 Antrag der CDU-Fraktion: Verbesserung der Parks...

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Herr Ripplinger informiert darüber, dass vom Land 810.000€ für Instandhaltung/Sanierung etc. bereitgestellt wurden, da die ehemalige B51 seit dem Bau der Ortsumgehung herunter-klassifiziert wurde. Das Geld sei noch fast vollständig verfügbar, da lediglich ein kleiner Teil für eine Maßnahme bezüglich der Ampel im Bereich des ehemaligen Kontra-Markts verwendet wurde. Es seien noch ca. 800.000€ verfügbar.

 

Es entwickelt sich eine eingehende Diskussion mit verschiedenen Ansätzen, wie die Installation von Parkbuchten, Verbotsschilder, die Nutzung eines Teils des Gehwegs als Parkfläche. Für alle der genannten Optionen werden Vor- und Nachteile genannt.

 

Herr Lorenz verliest dazu folgendes:

„Der vorliegende Beschlussantrag ist inhaltlich nicht zutreffend, weil das frühere „Gehweg-parken“ nicht auf Grund der Kanalbaumaßnahmen der letzten Jahre entfallen ist. Zur Erläuterung möchte ich deshalb gerne auf die tatsächliche Historie eingehen.

Das Parken auf Gehwegen war in Teilbereichen der ehemaligen B51 (Bezirkstraße) durch Parkflächenmarkierungen erlaubt. Schon vor mehreren Jahren hatte auf Veranlassung der Kreisstraßenverkehrsbehörde eine Ortsbesichtigung mit Vertretern der zuständigen Behörden (KPB, OPB, Polizei) stattgefunden, an der auch Unterzeichner teilgenommen hatte. Während dieses Ortstermins wurden u.a. die Parkflächenmarkierungen in der Ortsdurchfahrt einer Überprüfung unterzogen. Im Ergebnis kamen die Teilnehmer des Termins zu dem einvernehmlichen Fazit, das „Gehweg-parken“ in der Ortsdurchfahrt nicht mehr zu erlauben. Folgerichtig wurden die Parkflächenmarkierungen auch nicht mehr erneuert bzw. eingezogen. Im gleichen Ortstermin wurde beschlossen, auf der gesamten Ortsdurchfahrt einen Fußgängerweg zu beschildern und das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben. Für die Markierung der Verkehrsfläche in der Ortsdurchfahrt als Geh-/Radweg waren die gesetzlichen Voraussetzungen wegen der fehlenden Breite der Verkehrsfläche nicht gegeben. Zudem wurde die Entscheidung von der Erfahrung getragen, dass ein Fortbestehen der Erlaubnis zum „Gehwegparken“ sich negativ auf das Geschwindigkeitsverhalten des nach dem Bau der Ortsumgehung erwarteten, merklich reduzierten Fahrzeugverkehrs auswirken könnte. Eine weitere Erlaubnis zum „Gehwegparken“ wurde deshalb nicht zuletzt auch im Hinblick auf die immer wieder behaupteten „Rasereien“ durch die Bezirkstraße als kontraproduktiv angesehen. Aus den vorgenannten Gründen wird die SPD-Fraktion dem Antrag auf Wiedereinführung des „Gehwegparkens“ nicht zustimmen.“

 

Schließlich entschließt sich der Ortsrat dazu, über den Antrag abzustimmen.

 

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Beschluss:

Der Ortsrat Besseringen bittet die Verwaltung zumindest teilweises Parken auf dem Gehweg (ggfs. in Kombination mit ausgewiesene Parkflächen, Sperrflächen, Halteverbote) entlang der Bezirksstraße wieder einzurichten. In der Historie wurde bereits eine verkehrsrechtliche Beschilderung für Parken auf dem Gehweg eingerichtet. Aufgrund der in den letzten Jahren stattgefundenen Kanalbaumaßnahmen ist diese Möglichkeit jedoch komplett entfallen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

4

1