24.06.2021 - 10 Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende teilt vorab mit, dass Herr Dr. Kost, Frau Schmitt und Herr Klein bei diesem und dem nächsten TOP wegen Befangenheit nicht mitberaten und abstimmen können.

 

Aus Sicht der Stadt sei dies ein Projekt, das in die Zukunft gerichtet sei. Man arbeite dort ortsteilübergreifend und greife den Mehrgenerationengedanken wieder auf.

 

Stadtratsmitglied Ripplinger (CDU) erklärt, die CDU-Fraktion werde dem zustimmen, ebenfalls dem folgenden Tagesordnungspunkt. Man begrüße ausdrücklich dieses genossenschaftlich organisierte Projekt als Mehrgenerationenwohnen mit 11 Wohneinheiten, einer Arztpraxis und einem Café. Die barrierefreien und teils sogar rollstuhlgerechten Wohnungen mit Größen zwischen 45 und 85 Quadratmetern sowie ein Gemeinschaftsraum könnten aus Sicht der CDU-Fraktion entscheidend dazu beitragen, dass ältere Bürgerinnen und Bürger des Bietzerberges in ihrer Heimat selbstbestimmt alt werden könnten und nicht in einer Senioreneinrichtung, z.B. nach Merzig oder in andere Gemeinden umziehen müssten. Auch das Thema Nachhaltigkeit, das von der AG Umwelt- und Klimaschutz aufgeworfen und beraten worden sei, sei hier sehr gut berücksichtigt worden. Man habe einen alten Bestand abgerissen. Somit habe man einen geringeren Flächenverbrauch, als an anderer Stelle. Man gehe in die Ortslage hinein und baue nachhaltig auf einem Niedrigenergiestandard. Vielleicht könne es, je nach Art der Heizung, sogar Richtung CO2-Neutralität gehen. Das Gebäude füge sich gut in die nähere Umgebung ein und werte mit der Schaffung von Räumlichkeiten und einer Arztpraxis sowie einem Café das gesamte Wohnen auf dem Bietzerberg auf.

 

Stadtratsmitglied Prinz (SPD) schließt sich für die SPD-Fraktion dem Vorredner an. Als Bietzerberger Bürgerin befindet sie das Projekt als eine gute Sache, da die älteren Bewohnerinnen und Bewohner auf dem Bietzerberg bleiben könnten und nicht nach Merzig oder in andere Orte umziehen müssten.

 

Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) schließt sich ebenfalls den Vorrednern an. Er wünsche sich, dass viele Ortsteile in diese Richtung aktiv werden würden. Das Modell der Genossenschaft gefalle ihm ebenso wie die Struktur und die Größe. Was ihn jedoch störe, sei, dass man im Vorfeld der Abrissarbeiten in keiner Weise für den Bereich Natur- und Umweltschutz sensibilisiert worden sei. So seien in Brut- und Setzzeiten Hochgrün- und Landschaftselemente entfernt und verbrannt worden. Er befürworte sowohl das Projekt, als auch die Größe. Gerade in dörflichen Strukturen, die dadurch gestärkt würden. Es könne jedoch nicht sein, dass man ein gutes Projekt in Misskredit bringe, indem Dinge gemacht würden, die nicht konform seien.

 

Der Vorsitzende betont, man müsse die Verantwortlichkeiten im Blick behalten. Dazu gehöre auch die Zuständigkeit für die Abrissarbeiten und die entsprechenden Genehmigungen. Das sei keine Angelegenheit der Stadt, sondern dafür sei die UBA verantwortlich. Die Kontrolle sei Aufgabe des LUA. Dies wären die richtigen Ansprechpartner für die vorher genannten Punkte.

 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINE) schließt sich ebenfalls dem Gesagten an. Er fragt ergänzend, warum für dieses Projekt die Vorgaben aus den Beratungen der AG Klimaziele für die Kreisstadt Merzig nicht, wie im zuvor besprochenen Projekt, übernommen worden seien. Er denke an die Begrünung nicht-genutzter Dachflächen, oder dass die Verwendung fossiler Brennstoffe für die Wärmeversorgung unzulässig sei.

 

Ressortleiter Bies erklärt, es sei ein Zeitaspekt gewesen, der ein Einbringen dieser Punkte verhindert habe. Das Verfahren starte jetzt erst. Das bedeute, alle Anregungen könnten von den Gremien der Stadt, hier des Bauausschusses, eingebracht werden als offizielle Eingabe, die dann in einem Abwägungsschritt zu bewerten sei. Weitere Eingaben seien jederzeit noch möglich.

 

Stadtratsmitglied Temmes (Grüne) bedauert, dass der beiliegende Lageplan ohne Maßstab sei. Das Gebäude 5 stehe nur 4 Meter von der Grenze weg. Der gesamte Bau sei über 20 Meter lang. Dieser sei nicht in dem Plan enthalten. Daher könne er der Maßnahme nicht zustimmen. Wenn man einen Lageplan aus der Flurkarte heraushole, sollte man sich als Planungsbüro mal zur Örtlichkeit begeben und schauen, was dort an Gebäuden stehe.

 

Ressortleiter Bies erwidert, dass man diesen Hinweis regelmäßig zu Katasterplänen im Rahmen von Bebauungsplänen erhalte. Die Antwort sei immer die Gleiche: Die Büros seien verpflichtet, sich an den Kartenmaterialien des Landesvermessungsamtes zu bedienen. Sie dürften diese offiziellen Karten auch nicht verändern. Wenn beim Landesvermessungsamt Teile von Gebäuden oder ganze Gebäude oder Straßenzüge noch nicht korrekt dargestellt seien, dürften diese nicht verändert werden. Inhaltlich habe Herr Temmes Recht, die Gebäude könnte man darstellen. Aber die Büros dürften dies nicht.

 

Der Vorsitzende ergänzt das Gesagte, da Herr Temmes dies in jeder Stadtratssitzung, in der es um solche Punkte gehe, bemängele. Die Antwort seitens der Verwaltung sei regelmäßig dieselbe. Die Stadtverwaltung spreche dies zwar an, könne es aber nicht ändern. Er bitte dies auch für zukünftigen Beratungen zu berücksichtigen.

 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) merkt an, dass man heute einen Beschluss bezüglich dieses Punktes treffe. Daher frage er nach, ob er es richtig verstanden habe, dass man die auf Seite 36 genannten Forderungen des Punktes 9 auch für diesen Punkt übernehmen würde und dies Teil des Beschlusses sei.

 

Der Vorsitzende erklärt, es sei kein Teil des Beschlusses. Man leite jetzt das Verfahren ein. Im Rahmen des Verfahrens habe man die Möglichkeit, entsprechende Punkte reinzugeben. Ebenfalls im Bauausschuss könne man die Punkte einbringen. Auch die Vertreter der Genossenschaft bekämen mit, was beraten werde. Diese hätten dann auch die Möglichkeit, in den nächsten Wochen die angesprochenen Punkte zu berücksichtigen. Dies könne alles in Gänze in ein gutes Projekt einfließen.

 

Ressortleiter Bies führt weiter aus, die Offenlegung bedeute eine Offenlegung für Jedermann, für die Bürger, die städtischen Gremien usw. Das heiße, es könne noch jedermann Eingaben machen, Anregungen geben. Parallel würden die Träger öffentlicher Belange, Landesplanung, LUA und weitere, ebenfalls beteiligt. Auch von dieser Seite könnten natürlich Anmerkungen gemacht werden. Dann erfolge die Abwägung, d.h. das Büro habe die Aufgabe, alle Anmerkungen zu werten und zu schauen, ob man etwas in den Plan integrieren könne. Sollte etwas nicht integrierbar sein, müsse die Begründung dafür auch dargestellt werden. Letztendlich würden die Gremien der Stadt entscheiden, was aufgenommen werde.

 

Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) betont, um einem Missverständnis vorzubeugen, es gebe keinen Fraktionszwang. Er sei aber dafür. Zum vorher Gesagten erklärt er, dass in manchen Bereichen auch die Verantwortung der Stadt, in diesem Falle des Ordnungsamtes zu sehen sei. Es seien dort Maßnahmen erfolgt, die nicht gänzlich konform gewesen und unterbunden worden seien. Dies sei der Sache nicht dienlich. Er persönlich werde des Projekts selbst wegen zustimmen. Es solle nicht sein, dass gute Projekte durch solche Dinge nach außen schlecht dargestellt werden könnten.

 

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Beschluss:

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Mehrgenerationenwohnen Saarfelser Straße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

28

0

4

 

Die Stadtratsmitglieder Therese Schmitt (CDU), Manfred Klein (CDU) und Dr. Manfred Kost (CDU) nehmen wegen Befangenheit nicht an der Beratung und der Abstimmung teil.

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Anlagen zur Vorlage