24.06.2021 - 9 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Dorbach (CDU) betont, das vorliegende Projekt sei zukunftsweisend für den Stadtteil Hilbringen und die Stadt. Es dürfte das erste Projekt sein, in dem die neuen Richtlinien und Ergebnisse aus der AG Klima und Umweltschutz entsprechend umgesetzt würden. Als Ortsvorsteher von Hilbringen wolle er bekräftigen, dass man ein Neubauobjekt bekomme mit erneuerbaren Energien, mit Synergieeffekten, mit neuen Entwicklungen im Hinblick auf E-Mobilität, was alles wesentliche Elemente seien, um nicht nur die Stadt, sondern auch den Ort und die gesamte Republik klimaneutral und möglichst umweltfreundlich für die Zukunft aufzustellen. Weiterhin stelle das Projekt für den Ort Hilbringen eine deutliche Weiterentwicklung dar, da in dem betreffenden Bereich vorher ein wenig ansehnliches Gebäude gestanden habe. Durch den Neubau würde der ganze Bereich aufgewertet. Insofern würde die Fraktion zustimmen, wie dies der Ortsrat bereits getan habe. Die Vorhabenträger würden weiterhin alles tun, was sie bereits im bisherigen Verfahren bewiesen hätten, um nicht starr an ihren Wünschen festzuhalten. Sie seien auch bereit gewesen, auf die Verwaltung und die Vorschläge der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzugehen.

 

Der Vorsitzende bestätigt das zuletzt Gesagte. Es habe sehr gute Vorgespräche gegeben. Es bestehe ein gutes Miteinander mit dem Vorhabenträger. Auch in der Verwaltung sehe man das Projekt als von großer Bedeutung für Hilbringen.

 

Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) schließt sich vollumfänglich den Vorrednern an. Er werde dem auch zustimmen. Er wolle aber etwas sensibilisieren, was den nachfolgenden Tagesordnungspunkt noch stärker betreffe. Bei allen Baumaßnahmen würden vorher Abrissarbeiten durchgeführt. Dies bedürfe keiner eigenen Genehmigung, müsse aber genehmigungskonform ablaufen. Es ziehe sich in der letzten Zeit wie ein roter Faden durch. Auch eine alte Bausubstanz habe, wenn sie auch optisch nicht dem entspricht, was man gerne hätte, z.B. Potenzial in Bezug auf die Biodiversität. Er kenne die alten Häuser, da seien Mauersegler bzw. Mehlschwalben und weitere Vögel gewesen. Würde so ein Haus abgerissen, heiße es immer, man habe ökologisch nichts beschädigt. Wenn man etwas abreiße, solle auch im Vorhinein geklärt werden, ob man dadurch eine Biodiversität verringere.

 

Stadtratsmitglied Temmes (Grüne) schließt sich den Worten seines Vorredners an und ergänzt, wenn dies die zukünftigen Kulturbaustellen seien mit den Flachdächern und einer Höhe von 10 Metern, es seien 9,40 Meter plus 1,50 Meter seien 10,90 Meter plus die Begrünung auf dem Dach oder Solarpaneele , so käme man auf eine Höhe von rund 12 Metern. Damit hätten die Anwohner am Friedhof über Sommer den ganzen Tag Schatten. Er könne der Planung in dieser Form nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende erwidert, das Vorhaben sei so abgesprochen worden, es sei auf alle Wünsche der Stadt, als auch von der UBA beim Landkreis eingegangen worden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass dieses Vorhaben sich sehr gut an Ort und Stelle einfüge.

 

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Beschluss:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Im Hirtengarten" in der Kreisstadt Merzig im Stadtteil Hilbringen wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 und 13a BauGB beschlossen. Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Nachbargemeinden über die Auslegung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

32

0

3

 

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Anlagen zur Vorlage