18.05.2021 - 1.6 Neubau eines Bürogebäudes in Merzig, Schankstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ausschussmitglied Heinz Temmes (Bündnis90/Die Grünen) erklärt, dass er schon des Öfteren darauf hingewiesen hat, dass die Schwachstelle der Bebauungsplanung, insbesondere in der Innenstadt darin besteht, dass der Geltungsbereich durch Gebäude führt. Er regt an, alle Bebauungspläne im Stadtgebiet zu überprüfen, ähnliche Situationen festzustellen und gegebenenfalls zu ändern.

 

Herr Schwindling von der Verwaltung erklärt hierzu, dass sich Geltungsbereiche von Bebauungsplänen immer an bestehenden Parzellengrenzen zu orientieren haben und nicht an Gebäuden. Im Übrigen sei die Überprüfung sämtlicher Bebauungspläne somit überflüssig und bei der immensen Anzahl (über 200) auch gar nicht leistbar.

 

Stadtratsmitglied Johannes Weiten (Bündnis90/Die Grünen) erkundigt sich danach, ob in dem geplanten Gebäude nur Büroflächen vorgesehen seien oder ob hier auch Wohnungen enthalten seien.

 

Herr Schwindling erklärt, dass es sich ausschließlich um Büroflächen handelt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Da durch die beabsichtigte Überschreitung nachbarschaftliche Interessen nicht beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes hergestellt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0