18.05.2021 - 1.5 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 WE, 20 P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ausschussmitglied Axel Ripplinger (CDU) stellt Fragen nach der Zulässigkeit und der Erschließung der geplanten Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich.

 

Herr Schwindling von der Verwaltung erklärt hierzu, dass der Erschließungsweg zu den geplanten Stellplätzen im rückwärtigen Grundstücksbereich bereits vorhanden sei. Im Übrigen werden über diesen mehrere Stellplätze und Garagen erschlossen, die genau so weit in den rückwärtigen Grundstücksbereich ragen.

 

Stadtratsmitglied Johannes Weiten (Bündnis90/Die Grünen) erkundigt sich danach, ob für diesen Bereich des Stadtteil Hilbringen Vorschriften existierten, welche die Oberflächenbeschaffenheit der geplanten 20 Stellplätze, die Begrünung der Flachdachflächen, Anzahl von Fahrradabstellanlagen sowie Einrichtungen zur Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität regeln.

 

Herr Schwindling von der Verwaltung erklärt hierzu, dass man sich hier im unbeplanten Innenbereich des Stadtteiles Hilbringen bewege. Vorgaben zur Oberflächenbeschaffenheit der Stellplätze und der Begrünung von Dachflächen existieren nicht. Insofern kann auch nichts Diesbezügliches gefordert werden. Die Anzahl der Fahrradabstellanlagen ist dem gegenüber in der Landesbauordnung für das Saarland (LBO) geregelt und wird im Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Vorgaben bezüglich der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität existieren in der LBO allerdings (noch) nicht. Im momentan laufenden Vorbescheid Verfahren geht es nicht um die Festlegung von Details, sondern um die grundsätzliche Bebaubarkeit des in Aussicht genommenen Grundstücks.

 

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Beschluss:

 

 Das Einvernehmen zur o. g. Bauanfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB hergestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

1