18.05.2021 - 1.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Da durch die beabsichtigte Überschreitung nachbarschaftliche Interessen nicht beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes hergestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0