20.04.2021 - 1.2 Errichtung von 2 Lagerhallen zur Aufnahme verfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stellvertretendes Ausschussmitglied Angelika Conrad (CDU) erkundigt sich nach der genauen Lage der geplanten zwei Lagerhalle, nach der geplanten Zufahrt und fragt weiter nach, ob mit dem Neubau dieser baulichen Anlagen auch eine Steigerung der Produktion in der bestehenden Firma verbunden ist. In diesem Fall befürchtet sie ein erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen und eine damit verbundene Belästigung der Anwohner.

 

Herr Schwindling von der Verwaltung erläutert hierzu, dass es sich bei den in Aussicht genommenen Lagerhallen um Ersatzbauten von extern gelegenen Lagerhallen handelt. Hierdurch wird die Produktion im vorhandenen Betrieb nicht erhöht. Auch die Fahrzeugbewegungen werden sich hierdurch nicht erhöhen. Wenn vorher die zu verarbeitenden Produkte von dem externen Lager angeliefert wurden, werden diese zukünftig in die neu zu errichtenden Lagerhallen angeliefert. Der Anlieferverkehr ändert sich hierdurch nicht. Weiterhin verdeutlicht er die Lage der beiden geplanten Lagerhallen und erklärt, dass sich die Zufahrtssituation gegenüber dem jetzigen Zustand nicht ändern wird.

 

Ausschussmitglied Heinz Temmes (Bündnis90/Die Grünen) befürchtet, entgegen der Einschätzung der Verwaltung, durch die Vergrößerung der Lagerfläche ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in diesem Bereich.

 

Hierzu erklärt die Verwaltung, dass die Lagerhaltung momentan gar nicht auf dem Betriebsgelände stattfindet und sich folglich auch nicht erhöhen könne und verweist auf die Ausführungen zur Frage von Frau Conrad.

 

Auch der Vorsitzende stellt fest, dass wenn die Produktion sich nicht erhöht, auch der zu- und Abgangsverkehr gleichbleibt.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur o. g. Bauanfrage ist gemäß § 36 Abs. 1 BauGB herzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0